FAQ Tableteinführung in Jahrgang 11

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

da es zur Einführung der Tablets sicherlich einige Fragen gibt, haben wir versucht, alle relevanten Fragen für Sie und Euch kompakt in einer FAQ zusammenzufassen (Download als PDF).

Allgemeines

1. Warum Tabletcomputer im Unterricht?

Unser Alltag ist ohne Computer- und Internetnutzung kaum mehr vorstellbar. Kompetenzen im Umgang mit Medien und Kommunikationstechnik sind heutzutage unerlässlich geworden für gesellschaftliche Teilhabe.
Auch aus Ausbildung und Berufsleben sind digitale Medien nicht mehr wegzudenken.
Am Gymnasium Wildeshausen versprechen wir uns von der Etablierung des Tablets als allgemeines Lehr- und Lernmittel

  • eine Stärkung und Verbesserung des nötigen Medienkompetenzerwerbs
  • die Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität und dadurch
  • eine zeitgemäße Stärkung der Selbstorganisation von Lernprozessen unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Lehrpläne des Kultusministeriums messen dem Erwerb von Medienkompetenz in allen Unterrichtsfächern eine immer größere Bedeutung zu. Punktuelle Besuche des Computerraums sind zeitaufwändig, werden aber diesem Anliegen immer weniger gerecht.
Typische Einsatzmöglichkeiten von Tabletcomputern im Unterricht sind

  • Bearbeitungen, Markierungen im digitalen Schulbuch bzw. im Foto des analogen Schulbuches
  • Nutzung von Onlineressourcen im Fremdsprachenunterricht sowie in den anderen Fächern (Text-, Video-, Hörbeispiele, Zusatzmaterialien der Schulbuchverlage)
  • Kurze fachliche Recherchen im Internet, in digitalen Nachschlagewerken (Wörterbücher, Formelsammlungen, Atlanten)
  • Anfertigen von Mitschriften oder Protokollen, die unterschiedliche Medientypen (Fotos, Videoaufnahmen, Tondokumente) in einer Datei verbinden können
  • Erstellen eigener digitaler Produkte (Videos, Tutorials, Präsentationen, Mindmaps, Flow-Charts, Lernaufgaben).
2. Warum iPads und keine anderen Geräte oder Tablets anderer Hersteller?

Die Erfahrung vieler anderer Schulen lehrt, dass IPads besonders zuverlässig arbeiten und wenig störanfällig sind. Das Betriebssystem der Geräte ist einheitlich und wird von der Firma Apple über einen langen Zeitraum mit Updates gewartet. Das vermeidet aufwändige Fehlersuchen auf Geräten mit uneinheitlicher Ausstattung. Das gegenseitige Erklären von technischen Lösungen wird so erleichtert.
Auch die Haltbarkeit der Akkus gilt als sehr gut, was sowohl für den Alltagsbetrieb im Unterricht als auch für die Einsatzfähigkeit über mehrere Schuljahre ein wichtiges Argument ist.
Das IPad ist schon von Haus aus mit vielen gut nutzbaren Programmen ausgestattet, viele weitere für den Unterrichtsalltag hilfreiche Apps sind kostenlos oder kostengünstig erhältlich.
IPads sind ohne nennenswerten Zeitverlust im Unterricht betriebsbereit, viele Nutzungsmöglichkeiten erschließen sich intuitiv.
Der zugehörige Stift ermöglicht die Nutzung auch als Heft- oder Mappenersatz. Mit ihm bleibt die Handschrift ein wichtiges Element für die Erarbeitung und Vermittlung von Inhalten.

3. In welchen Jahrgängen wird das iPad eingeführt?

Zunächst wollen wir ab dem elften Jahrgang zu Beginn der Sekundarstufe II (und dann aufsteigend) Erfahrungen mit dem Tableteinsatz sammeln. Die Selbstständigkeit der älteren Schülerinnen und Schüler ist dort bereits so ausgeprägt, dass sich die hoffentlich wenigen Klippen bei der Einführung des neuen Lehr- und Lernmittels schnell und gemeinsam beheben lassen werden.

In naher Zukunft streben wir aber die Einführung ab dem siebten Jahrgang an. Damit mindern sich dann auch die Ausgaben, wenn keine Lexika oder Taschenrechner mehr angeschafft werden müssen.

Kosten

4. Welche Anschaffungskosten kommen auf mich zu?

Die Preise der Geräte inkl. MwSt. belaufen sich auf:

Apple IPad 9. Generation 64 GB 359,00 €
Apple IPad 9. Generation 256 GB 529,00 €
Apple Pencil 1. Generation  99,00 €
(oder selbst zu beschaffende Alternative)
Hülle (empfehlenswert) ca. 15,00 € (selbst zu beschaffen)

 

5. Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?

Im ersten Jahrgang entstehen folgende Kosten:

Kosten für Appnutzung ca. 20 € pro Jahr
(dafür entfällt die Kopierkostenumlage)
Kosten für Schulbuchausleihe wie bisher
Kosten für eine Versicherung ca. 5€ pro Monat
(freiwillig, während der schulischen Nutzung sind die Geräte über den Kommunalen Schadensausgleich Hannover (KSA) versichert)

 

6. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  1. Direktkauf beim zertifizierten Händler, der das Gerät mit der DEP-Nummer ausstatten kann, so dass es für die schulische Nutzung eingerichtet werden kann.
  2. Unser bevorzugter Vertriebspartner, die Firma Euronics XXL Böseleger in Wildeshausen, bietet Ratenzahlung über bis zu 30 Monate (0% Zinsen) an.
  3. Die Unterstützung durch den Förderverein ist möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Herrn Krieger (foerderverein@gymnasium-wildeshausen.de) auf.
  4. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket haben, nehmen bitte Kontakt mit der Schule auf.

Darüber hinaus wird geprüft, ob die Schule in Einzelfällen bzw. vorübergehend Leihgeräte evtl. gegen Gebühr zur Verfügung stellen kann.

Anschaffungsprozess

7. Wie erfolgt die Anschaffung?

Die Anschaffung erfolgt über einen lizenzierten Apple-Händler für Schulgeräte, wir empfehlen die Firma Euronics XXL Böseleger hier in Wildeshausen. Beim Kauf wird den bestellten Geräten vom Händler unsere DEP-ID (Device Enrollment-Program-ID) zugewiesen. Sie lautet 53187353 und muss bei der Bestellung unbedingt angegeben werden. Dies ist Voraussetzung für die Einbindung in unser Schulnetz und die damit verbundene zentrale Steuerung und Verwaltung der Geräte.
Wenn Sie bei der Fa. Euronics bestellen möchten, nutzen Sie bitte den unten angegebenen Link. Dabei können Sie Farbe und Speichergröße auswählen. Die Bezahlung (auch eine 0%-Finanzierung ist dort möglich) erfolgt direkt beim Händler.
Verwenden Sie dazu den folgenden Link:

https://docs.google.com/forms/d/1WMcXfzTjDFt8uiEclEeOWjSptQzKTzA1GN0lSH5PPRc/edit

Bei Finanzierungsschwierigkeiten unterstützt Sie gerne unser Förderverein (Kontakt: Herr Krieger, foerderverein@gymnasium-wildeshausen.de). Personen mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nehmen bitte mit der Schule Kontakt auf.

Achtung: Bitte kaufen Sie nicht einfach im Internet ein evtl. günstigeres Gerät bei einem beliebigen Händler, da diese Geräte nicht ohne Weiteres mit unserer Schul-ID verknüpft sind und dann nicht im Schulnetz eingesetzt werden können. Wählen Sie nur einen Händler, der zur Verknüpfung des Geräts mit der Schul-DEP-ID autorisiert ist.
Sollten Sie bereits ein oben genanntes Gerät haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

8. Kann ich ein höherwertiges IPad kaufen?

Nein, die Anschaffung eines höherwertigen IPad Air oder Pro ist aus Gründen der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler nicht erwünscht.

9. Kann ich auch ein bereits in der Familie vorhandenes iPad nutzen?

Wir werden in Zusammenarbeit mit dem Medienzentrum des Landkreises versuchen, eine technische Lösung für die nachträgliche Einbindung zu finden. Für welche Modelle welche Einbindungsmöglichkeiten bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies kann längere Zeit in Anspruch nehmen und ist in jedem Fall mit einem vollständigen Reset des Geräts verbunden.
Wir bitten daher darum, nach Möglichkeit keine bereits vorhandenen Geräte für die schulische Nutzung vorzusehen.

10. Können die Geräte später von Geschwistern an der Schule weitergenutzt werden?

Ja, die Geräte können von einer anderen Schülerin oder einem anderen Schüler das Gymnasiums Wildeshausen weitergenutzt werden.

11. Wann erhalte ich mein Gerät?

Die bestellten iPads werden nicht über die Schule, sondern über die Firma Euronics XXL Böseleger in Wildeshausen ausgegeben. Von Euronics erhalten Sie eine Mitteilung über die Ankunft Ihres bestellten Gerätes, das dann auch dort abgeholt werden kann.

Wir gehen davon aus, dass alle bestellten Geräte noch vor den Sommerferien ausgeliefert und abgeholt werden.

Es wird vor den Sommerferien einen Abgabetermin in der Schule geben, so dass die iPads der Schüler eingerichtet werden können und zum Schulstart einsatzbereit sind.
Über diesen Termin werden wir auf unserer Homepage und per Email informieren.

Geräte und Zubehör

12. Welches Gerät wird eingeführt?

Es wird das IPad 10,2 Zoll (8. Generation/32 GB oder 128GB oder IPad 9.Generation 64GB oder 256 GB ) mit Stift eingeführt.

13. Welche Speichergröße benötige ich?

Für den Schulgebrauch reicht reicht die jeweils geringere Speichergröße, da wir Dateien immer auf unserem Schulserver speichern.

14. Welches Zubehör wird benötigt?
  • ŸKopfhörer - möglich sind (bereits privat vorhandene) Kopfhörer mit Bluetoothverbindung, Klinkenstecker oder Lightninganschluss. 
  • Stift - dieser muss nicht zwingend ein Apple Pencil sein, es können auch günstigere Varianten wie der Logitech Crayon sein. Er kann zudem an allen anderen Tablets ohne Kopplung genutzt werden. Dieser Stift passt allerdings nicht in die für IPads angebotenen Hüllen.
  • Hülle - zum Schutz des Gerätes ist eine passende Hülle unbedingt zu empfehlen.
  • Eine Tastatur ist nicht erforderlich, kann aber angeschafft werden. Koppelbar sind alle bluetoothfähigen Tastaturen verschiedener Hersteller.

Verwendung

15. Wie wird die Einführung der neuen Geräte vorbereitet?

Im privaten Gebrauch und für Zwecke der Unterrichtsvorbereitung sind alle Lehrkräfte bereits seit langem mit der Nutzung digitaler Ressourcen vertraut.
Durch Fortbildung mit externen Referenten und innerhalb des Kollegiums wird der konkrete iPad-Einsatz bereits im laufenden Schuljahr vorbereitet. In den Fachkonferenzen werden digitale Unterrichtseinheiten vorbereitet.
Bei der Planung des Kollegeneinsatzes wird darauf geachtet, im ersten Jahr möglichst viele Lehrkräfte mit einer besonders großen Affinität zur Digitalisierung des Unterrichts im elften Jahrgang einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres ausführlich in die Benutzung des Gerätes eingewiesen. Die Einführung in die Nutzung der einzelnen Apps erfolgt dann im Fachunterricht.

 

16. Welche Apps werden genutzt?

Viele auch im Unterricht nutzbare Apps werden bereits mit dem Gerät erworben, z.B. Pages, Numbers, Keynote, Kamera, iMovie, Garage Band, Apple Maps, Notizen.
Für die schulinterne Kommunikation ist die kostenlose Iserv-App sinnvoll.
Kostenpflichtig ist u.a. die App Goodnotes, mit der multimediale Mitschriften und Protokolle angefertigt werden können.
Darüber hinaus werden fachspezifische Apps eingeführt werden, z.B. die Taschenrechnerapp als Äquivalent zum vorhandenen Taschenrechner oder eine Atlasapp für das Fach Erdkunde.

17. Wie erfolgt die Anschaffung der benötigten Apps?

Die Apps auf den Schülergeräten werden von der Schule zentral beschafft und bleiben Eigentum der Schule. Für die Zeit an der Schule werden die Apps kostenpflichtig verliehen. Die Leihgebühr beträgt jährlich voraussichtlich ca. € 20,00 und wird zu Beginn eines Schuljahres zusammen mit der Schulbuchausleihgebühr fällig.

Verlässt ein Schüler die Schule und das Gerät wird aus der Geräteverwaltung entfernt, werden alle von der Schule gestellten Apps deinstalliert.

18. Werden Schulbücher weitergenutzt?

Ja, zunächst benutzen wir die Bücher weiter auch in Papierform. Wegen der beschränkten Bildschirmfläche ist es oft praktischer, das Buch neben dem IPad betrachten zu können.
Zusätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr die digitalen Versionen der Verlage. Die Praxis wird erweisen, in welchen Fächern der vollständige Umstieg auf die digitale Version erfolgen soll. Die Kosten für die Lizenzen der Verlage werden auch dann aber nur geringfügig niedriger sein als die Kosten für die Ausleihe der Bücher. Für diese Kosten gelten dieselben Ermäßigungs- oder Befreiungsregeln wie bisher.
Arbeitshefte und Lektüren in den sprachlichen Fächern müssen weiterhin in Papierform angeschafft werden.

19. Wie wird die missbräuchliche Nutzung der Geräte im Unterricht ausgeschlossen?

Durch die Vorabkonfiguration werden die Schülergeräte im Schul-WLAN erkannt und einem Steuerungsprogamm (Mobile Device Mangement (MDM)) unterworfen. Dadurch können die Lehrkräfte im Detail freigeben, welche Apps für wen wie lange nutzbar sein sollen.

20. Müssen in Klausuren weiterhin analoge Wörterbücher genutzt werden?

Das ist möglich, aber nicht nötig. Durch die Einbindung der Geräte in das Steuerungsprogramm der Schule (Mobile Device Management (MDM)) können bestimmte Funktionen prüfungssicher freigegeben werden, z.B. Taschenrechner, Formelsammlung oder Wörterbuch.

21. Kann das Gerät auch privat verwendet werden?

Ja, zu Hause können die Schülerinnen und Schüler die Geräte mit einer persönlichen Apple-ID wie ein Privatgerät verwenden.

In der Schule schaltet das Gerät automatisch in den geschützten Schulmodus, so dass nur bestimmte Apps und Funktionen möglich sind.

Die angeschafften Ipads können sofort nach dem Kauf genutzt werden. Mit der privaten Apple-ID können auch über den Lieferumfang hinaus Apps installiert werden.

Das Kreismedienzentrum wird die Geräte voraussichtlich gegen Ende des Schuljahres mit einem zweiten Profil für den Schulbetrieb versehen. Ggf. erworbene App-Lizenzen sollten zur erneuten Installation nach dem Einrichten aufbewahrt werden und gespeicherte Dateien dann außerhalb des Gerätespeichers gesichert werden.

Für den Schulbetrieb (und auch von zu Hause aus nutzbar) wird u.a. die Notizen-App Goodnotes installiert werden. Auch der Zugang zu den digitalen Schulbuchversionen ist geplant. Welche weiteren Apps fachspezifisch hinzukommen, ist noch in der Planung.

Datenschutz

22. Wie werden die Daten geschützt?

Wie bisher arbeiten wir auch in Zukunft mit dem virtuellen Speicher unserer Lernplattform Iserv. Die Daten werden auf einem DSGV-konformen Server am Gymnasium Wildeshausen gehostet. Dort werden alle schulrelevanten Dateien abgespeichert. Private Daten können auch auf dem iPad selbst abgespeichert werden.
Wer von zu Hause aus Cloud-Speicher nutzen will, kann das tun. Ein Zugriff auf diese Cloud-Anbieter wird aus dem Schul-WLAN aber gesperrt sein. Sie eignen sich nur als (sinnvolles) Backup.
Da auch von jedem anderen internetfähigen Gerät die Anmeldung im persönlichen Iserv-Profil möglich ist, kann zu Hause auch mit anderen Geräten an schulischen Dateien weitergearbeitet werden.

23. Können die Lehrkräfte über das Mobile Device Management (MDM) den Speicher der Schülergeräte einsehen?

Nein, in der Schule können die Lehrkräfte nur die Nutzung von Apps freigeben oder beenden. Sie können nicht sehen, welche Dateien welchen Inhalts auf dem Gerät gespeichert sind.

Schadensfälle

24. Was passiert, wenn das Gerät kaputtgeht?

Für die Zeit bis zur erfolgten Reparatur oder Neuanschaffung hält die Schule Ersatzgeräte zur Ausleihe vor.

25. Wer haftet für Schäden am Gerät, die bei der schulischen Nutzung entstehen?

Schülerinnen und Schüler können Sachschäden über den Kommunalen Schadenausgleich Hannover (KSA) ersetzt bekommen.

Die Leistungen des KSA umfassen im Rahmen festgelegter Höchstbeträge grundsätzlich nur den Ersatz für die Beschädigung oder den Diebstahl von Kleidungsstücken, Unterrichtsmaterial und sonstigen Sachen, die zu einer schülergerechten Ausstattung gehören und/oder zum Schulgebrauch bestimmt sind, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstanden ist. Die ausgleichbare Schadenssumme ist für Tabletcomputer auf 500,00€ beschränkt. Auch deshalb ist eine Anschaffung höherwertiger Geräte für den Schulgebrauch nicht zu empfehlen.
Hier finden Sie ein Merkblatt des KSA.