FAQ Tableteinführung in Jahrgang 11

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

da es zur Einführung der Tablets sicherlich einige Fragen gibt, haben wir versucht, alle relevanten Fragen für Sie und Euch kompakt in einer FAQ zusammenzufassen (Download als PDF).

Allgemeines

1. Warum Tabletcomputer im Unterricht?

Unser Alltag ist ohne Computer- und Internetnutzung kaum mehr vorstellbar. Kompetenzen im Umgang mit Medien und Kommunikationstechnik sind heutzutage unerlässlich geworden für gesellschaftliche Teilhabe.
Auch aus Ausbildung und Berufsleben sind digitale Medien nicht mehr wegzudenken.
Am Gymnasium Wildeshausen versprechen wir uns von der Etablierung des Tablets als allgemeines Lehr- und Lernmittel

  • eine Stärkung und Verbesserung des nötigen Medienkompetenzerwerbs
  • die Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität und dadurch
  • eine zeitgemäße Stärkung der Selbstorganisation von Lernprozessen unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Lehrpläne des Kultusministeriums messen dem Erwerb von Medienkompetenz in allen Unterrichtsfächern eine immer größere Bedeutung zu. Punktuelle Besuche des Computerraums sind zeitaufwändig, werden aber diesem Anliegen immer weniger gerecht.
Typische Einsatzmöglichkeiten von Tabletcomputern im Unterricht sind

  • Bearbeitungen, Markierungen im digitalen Schulbuch bzw. im Foto des analogen Schulbuches
  • Nutzung von Onlineressourcen im Fremdsprachenunterricht sowie in den anderen Fächern (Text-, Video-, Hörbeispiele, Zusatzmaterialien der Schulbuchverlage)
  • Kurze fachliche Recherchen im Internet, in digitalen Nachschlagewerken (Wörterbücher, Formelsammlungen, Atlanten)
  • Anfertigen von Mitschriften oder Protokollen, die unterschiedliche Medientypen (Fotos, Videoaufnahmen, Tondokumente) in einer Datei verbinden können
  • Erstellen eigener digitaler Produkte (Videos, Tutorials, Präsentationen, Mindmaps, Flow-Charts, Lernaufgaben).
2. Warum iPads und keine anderen Geräte oder Tablets anderer Hersteller?

Die Erfahrung vieler anderer Schulen lehrt, dass IPads besonders zuverlässig arbeiten und wenig störanfällig sind. Das Betriebssystem der Geräte ist einheitlich und wird von der Firma Apple über einen langen Zeitraum mit Updates gewartet. Das vermeidet aufwändige Fehlersuchen auf Geräten mit uneinheitlicher Ausstattung. Das gegenseitige Erklären von technischen Lösungen wird so erleichtert.
Auch die Haltbarkeit der Akkus gilt als sehr gut, was sowohl für den Alltagsbetrieb im Unterricht als auch für die Einsatzfähigkeit über mehrere Schuljahre ein wichtiges Argument ist.
Das IPad ist schon von Haus aus mit vielen gut nutzbaren Programmen ausgestattet, viele weitere für den Unterrichtsalltag hilfreiche Apps sind kostenlos oder kostengünstig erhältlich.
IPads sind ohne nennenswerten Zeitverlust im Unterricht betriebsbereit, viele Nutzungsmöglichkeiten erschließen sich intuitiv.
Der zugehörige Stift ermöglicht die Nutzung auch als Heft- oder Mappenersatz. Mit ihm bleibt die Handschrift ein wichtiges Element für die Erarbeitung und Vermittlung von Inhalten.

3. In welchen Jahrgängen wird das iPad eingeführt?

Wie bisher führen wir ab dem elften Jahrgang mit Beginn der Sekundarstufe II das privat anzuschaffende iPad als allgemeines Arbeitsmittel ein.

Ab dem Schuljahr 2026/27 werden zusätzlich jeweils die siebten Jahrgänge mit Leihgeräten vom Land Niedersachsen ausgestattet.

Kosten

4. Welche Anschaffungskosten kommen auf mich zu?

Vor Beginn der elften Klasse müssen ein iPad (das einfachste Modell der jeweils aktuellen Version oder der Vorgängerversion), ein Eingabestift (es gibt verschiedene Hersteller) und eine Schutzhülle angeschafft werden. Kopfhörer können eine sinnvolle Zusatzausstattung sein, eine über Bluetooth koppelbare Tastatur kann angeschafft werden, wird aber selten genutzt.

Die Leihgeräte des Landes Niedersachsen (ab Jahrgang 7) werden kostenlos ausgegeben.

5. Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?

Die Anschaffungskosten für iPad, Stift und Hülle beliefen sich in den letzten Jahren auf ca. € 460,00.

Hinzu kommen die Kosten für die privat zu besorgenden Schulbuchlizenzen. Dafür entfällt die Buchausleihe ab dem elften Jahrgang.

6. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  1. Direktkauf beim zertifizierten Händler, der das Gerät mit der DEP-Nummer ausstatten kann, so dass es für die schulische Nutzung eingerichtet werden kann.
  2. Unser bevorzugter Vertriebspartner, die Firma Euronics XXL Böseleger in Wildeshausen, bietet Ratenzahlung über bis zu 30 Monate (0% Zinsen) an.
  3. Die Unterstützung durch den Förderverein ist möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Herrn Krieger (foerderverein@gymnasium-wildeshausen.de) auf.
  4. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket haben, nehmen bitte Kontakt mit der Schule auf.

Anschaffungsprozess

7. Wie erfolgt die Anschaffung?

Die Anschaffung erfolgt über einen lizenzierten Apple-Händler für Schulgeräte, wir empfehlen die Firma Euronics XXL Böseleger hier in Wildeshausen. Beim Kauf wird den bestellten Geräten vom Händler unsere DEP-ID (Device Enrollment-Program-ID) zugewiesen. Sie lautet 53187353 und muss bei der Bestellung unbedingt angegeben werden. Dies ist Voraussetzung für die Einbindung in unser Schulnetz und die damit verbundene zentrale Steuerung und Verwaltung der Geräte.
Wenn Sie bei der Fa. Euronics bestellen möchten, nutzen Sie bitte den unten angegebenen Link. Dabei können Sie Farbe und Speichergröße auswählen. Die Bezahlung (auch eine 0%-Finanzierung ist dort möglich) erfolgt direkt beim Händler.
Verwenden Sie dazu den folgenden Link:

https://docs.google.com/forms/d/1WMcXfzTjDFt8uiEclEeOWjSptQzKTzA1GN0lSH5PPRc/edit

Bei Finanzierungsschwierigkeiten unterstützt Sie gerne unser Förderverein (Kontakt: Herr Krieger, foerderverein@gymnasium-wildeshausen.de). Personen mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nehmen bitte mit der Schule Kontakt auf.

Achtung: Sollten Sie ein günstigeres Gerät z.B. von einem privaten Verkäufer erworben haben, kann dieser das Gerät nicht ohne Weiteres mit unserer Schul-ID verknüpfen. Das iPad muss dann vom Kreismedienzentrum (KMZ) außerhalb des allgemeinen Verfahrens in unsere Verwaltung eingebunden werden. Eine Mitarbeiterin des KMZ ist regelmäßig bei uns in der Schule, mit ihr muss dann ein Termin vereinbart werden (stefanie.stumpf@medienzentrum-lkol.de).

8. Kann ich ein höherwertiges IPad kaufen?

Nein, die Anschaffung eines höherwertigen IPad Air oder Pro ist aus Gründen der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler nicht erwünscht.

9. Kann ich auch ein bereits in der Familie vorhandenes iPad nutzen?

Ja, das iPad muss dann vom Kreismedienzentrum (KMZ) außerhalb des allgemeinen Verfahrens in unsere Verwaltung eingebunden werden. Eine Mitarbeiterin des KMZ ist regelmäßig bei uns in der Schule, mit ihr muss dann ein Termin vereinbart werden (stefanie.stumpf@medienzentrum-lkol.de).

10. Können die Geräte später von Geschwistern an der Schule weitergenutzt werden?

Ja, die Geräte können von einer anderen Schülerin oder einem anderen Schüler das Gymnasiums Wildeshausen weitergenutzt werden.

Geräte und Zubehör

11. Welches Gerät wird eingeführt?

Bitte schaffen Sie das einfachste Modell der jeweils aktuellen iPad-Generation oder der Vorgängergeeneration an. Die Firma Apple bietet erfahrungsgemäß einen langjährigen Support mit Sicherheitsupdates.

12. Welche Speichergröße benötige ich?

Für den Schulgebrauch reicht reicht die jeweils geringere Speichergröße, da wir Dateien immer auf unserem Schulserver speichern.

13. Welches Zubehör wird benötigt?
  • Stift - dieser muss nicht zwingend ein Apple Pencil sein, es können auch günstigere Varianten wie der Logitech Crayon sein. Er kann zudem an allen anderen Tablets ohne Kopplung genutzt werden. Dieser Stift passt allerdings nicht in alle für iPads angebotenen Hüllen.
  • Hülle - zum Schutz des Gerätes ist eine passende Hülle unbedingt zu empfehlen.
  • Kopfhörer - möglich, aber nicht zwingend sind (z.B. bereits privat vorhandene) Kopfhörer mit Bluetoothverbindung
  • Eine Tastatur ist nicht erforderlich, kann aber angeschafft werden. Koppelbar sind alle bluetoothfähigen Tastaturen verschiedener Hersteller.

Verwendung

14. Wie wird die Einführung der neuen Geräte vorbereitet?

Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres ausführlich in die Benutzung des Gerätes eingewiesen. Die Einführung in die Nutzung der einzelnen Apps erfolgt dann im Fachunterricht.

15. Welche Apps werden genutzt?

Viele auch im Unterricht nutzbare Apps werden bereits mit dem Gerät erworben, z.B. Pages, Numbers, Keynote, Kamera, iMovie, Garage Band, Apple Maps, Notizen.
Für die schulinterne Kommunikation ist die kostenlose Iserv-App unumgänglich.
Von Seiten der Schule wird die Notizen-App Goodnotes kostenlos gestellt. In dieser App erfolgen in der Regel alle Mitschriften im Unterricht.

Weitere fachspezifische Apps werden durch die entsprechenden Fachkonferenzen oder die Fachlehrkraft festgelegt.

16. Wie erfolgt die Anschaffung der benötigten Apps?

Die Apps auf den Schülergeräten werden von der Schule zentral beschafft und bleiben Eigentum der Schule. Sie werden bei der Einbindung in die schulseitige Geräteverwaltung installiert.

Verlässt ein Schüler die Schule und das Gerät wird aus der Geräteverwaltung entfernt, werden alle von der Schule gestellten Apps deinstalliert.

Privat können weitere Apps installiert werden.

17. Werden Schulbücher weitergenutzt?

Ab Jahrgang 11 werden nur noch digitale Schulbücher genutzt. Die Lizenzen sollten erst zu Beginn des Schuljahres aktiviert werden, damit die Nutzungsdauer nicht vor Ende des Schuljahres erlischt.

In den jüngeren Jahrgängen werden voraussichtlich in manchen Fächern digitale, in anderen Fächern analoge Schulbücher genutzt werden, für die dann weiterhin das gewohnte Ausleihverfahren gilt.

Arbeitshefte und Lektüren in den sprachlichen Fächern müssen in allen Jahrgängen weiterhin in Papierform angeschafft werden.

18. Wie wird die missbräuchliche Nutzung der Geräte im Unterricht ausgeschlossen?

Durch die Vorabkonfiguration werden die Schülergeräte im Schul-WLAN erkannt und einem Steuerungsprogamm (Mobile Device Mangement (MDM)) unterworfen. Dadurch können die Lehrkräfte im Detail freigeben, welche Apps für wen wie lange nutzbar sein sollen.

19. Müssen in Klausuren weiterhin analoge Wörterbücher genutzt werden?

Das ist möglich, aber nicht nötig. Durch die Einbindung der Geräte in das Steuerungsprogramm der Schule (Mobile Device Management (MDM)) können bestimmte Funktionen prüfungssicher freigegeben werden, z.B. Taschenrechner, Formelsammlung oder Wörterbuch.

20. Kann das Gerät auch privat verwendet werden?

Ja, zu Hause können die Oberstufenschülerinnen und -schüler die Geräte mit einer persönlichen Apple-ID als ihr Privatgerät verwenden.

In der Schule schaltet das Gerät automatisch in den geschützten Schulmodus, so dass nur bestimmte Apps und Funktionen möglich sind.

Die angeschafften Ipads können sofort nach dem Kauf genutzt werden. Mit der privaten Apple-ID können auch über den Lieferumfang hinaus Apps installiert werden.

Die Leihgeräte für die Mittelstufe (ab Jahrgang 7) dürfen ausschließlich mit den aufgespielten Apps für schulische Zwecke benutzt werden.

Datenschutz

21. Wie werden die Daten geschützt?

Wie bisher arbeiten wir auch in Zukunft mit dem virtuellen Speicher unserer Lernplattform Iserv. Die Daten werden auf einem DSGV-konformen Server am Gymnasium Wildeshausen gehostet. Dort werden alle schulrelevanten Dateien abgespeichert. Private Daten können auch auf dem iPad selbst abgespeichert werden.
Wer von zu Hause aus Cloud-Speicher nutzen will, kann das tun. Ein Zugriff auf diese Cloud-Anbieter wird aus dem Schul-WLAN aber gesperrt sein. Sie eignen sich nur als (sinnvolles) Backup.
Da auch von jedem anderen internetfähigen Gerät die Anmeldung im persönlichen Iserv-Profil möglich ist, kann zu Hause auch mit anderen Geräten an schulischen Dateien weitergearbeitet werden.

22. Können die Lehrkräfte über das Mobile Device Management (MDM) den Speicher der Schülergeräte einsehen?

Nein, in der Schule können die Lehrkräfte nur die Nutzung von Apps freigeben oder beenden. Sie können nicht sehen, welche Dateien welchen Inhalts auf dem Gerät gespeichert sind.

Schadensfälle

23. Was passiert, wenn das Gerät kaputtgeht?

Für die Zeit bis zur erfolgten Reparatur oder Neuanschaffung hält die Schule Ersatzgeräte zur Ausleihe vor.

24. Wer haftet für Schäden am Gerät, die bei der schulischen Nutzung entstehen?

Schülerinnen und Schüler können Sachschäden über den Kommunalen Schadenausgleich Hannover (KSA) ersetzt bekommen.

Die Leistungen des KSA umfassen im Rahmen festgelegter Höchstbeträge grundsätzlich nur den Ersatz für die Beschädigung oder den Diebstahl von Kleidungsstücken, Unterrichtsmaterial und sonstigen Sachen, die zu einer schülergerechten Ausstattung gehören und/oder zum Schulgebrauch bestimmt sind, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstanden ist. Die ausgleichbare Schadenssumme ist für Tabletcomputer auf 500,00€ beschränkt. Auch deshalb ist eine Anschaffung höherwertiger Geräte für den Schulgebrauch nicht zu empfehlen.
Hier finden Sie ein Merkblatt des KSA.