Hinweise zum Distanzlernen (Homeschooling) bei Quarantäne bzw. Schulschließung

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen für den Fall, dass sich ein Schüler/eine Schülerin oder eine Lerngruppe oder ein Jahrgang in Quarantäne begeben muss oder die gesamte Schule ins Szenario C (Homeschooling) wechselt.

Vorbereitung

Im Präsenzunterricht werden in allen Fächern Kommunikationswege, Arbeitsroutinen und Feedbackregeln vereinbart.
Alle müssen wissen, wie man aus mehreren Fotos eine einzige pdf-Datei erzeugt, die später ins Aufgabenmodul geladen wird.
Alle notieren sich die Daten, die zur Kontaktaufnahme während des Distanzlernens bekannt gegeben werden.
Wer zu Hause nicht die nötigen technischen oder räumlichen Voraussetzungen für das Distanzlernen hat, muss sich noch im Präsenzunterricht an die Klassenlehrkraft wenden, damit die Schule genügend Arbeitsplätze in der Schule einrichten kann.

Zuschuss für digitale Endgeräte

Das Distanzlernen stellt viele Schülerinnen und Schüler auch in digitaler HInsicht vor z.T. große Probleme.
Wir geben Ihnen hier Informationen rund um die Antragstellung. Eine Bescheinigung zur Übernahme der Kosten steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

1. Wer kann ein digitales Endgerät (u.a. Tablets) und/oder erforderliches Zubehör beantragen?

Schülerinnen und Schüler, die pandemiebedingt am Distanzunterricht teilnehmen und über kein eigenes digitales Endgerät verfügen.
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Vorrangig ist die Ausleihmöglichkeit durch die Schule zu nutzen. Fragen Sie bitte dort vorab nach!

2. Wo kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Zuschuss kann in Ihrem zuständigen Jobcenter beantragt werden.

3. Welche Unterlagen und Nachweise werden bei der Antragsstellung benötigt?

Erforderlich ist eine Bescheinigung der Schule, dass keine Ausleihmöglichkeit von digitalen Endgeräten und/oder erforderlichem Zubehör (z.B. Drucker) durch die Schule gegeben ist. Aus der Bescheinigung muss klar erkennbar sein, welches Endgerät bzw. Zubehör für den Distanzunterricht benötigt wirdund nicht durch eine Ausleihe abgedeckt werden kann.

4. Wie hoch ist der Zuschuss?

Für digitale Endgeräte sowie erforderliches Zubehör kann bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zeit ab dem 01. Januar 2021 ein Gesamtbetrag im Regelfall i. H. v. max. 350 Euro gewährt werden.
Wurde Ihnen ab dem 01.01.2021 von Ihrem Jobcenter ein Darlehen für die Beschaffung eines digitalen Endgerätes gewährt, erhalten Sie weitere Nachricht von Ihrem Jobcenter.

5. Was ist nach der Bezuschussung zu tun?

Der Kauf der digitalen Endgeräte ist gegenüber dem Jobcenter durch Vorlage/Übersendung eines Kaufbeleges umgehend nachzuweisen.

Aufgaben im Homeschooling

Die folgenden Hinweise zum Umgang mit Aufgaben im Homeschooling gelten für einzelne Schüler oder Lerngruppen, die sich in Quarantäne befinden, und für den Fall der Schulschließung (Szenario C).

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in allen Fächern über das Iserv-Aufgabenmodul für das Distanzlernen regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben. Die Bearbeitungen der Aufgaben sind zu den angegebenen Fristen im Aufgabenmodul als eine einzige pdf-Datei hochzuladen. Nach Möglichkeit werden die eingeführten Bücher und Arbeitshefte genutzt. Weitere Materialien sollen in gängigen Dateiformaten (z.B. als pdf-, mp3-, mp4-Datei) verschickt werden. Ausdrucke sollen nicht notwendig sein. Zur Bemessung der häuslichen Arbeitszeiten gelten folgende Richtwerte:

reguläre Wochenstunden im
Präsenzunterricht à 45'
Jg. 5-8 Jg. 9/10 Jg. 11-13
5 (225') 150' 200' 270'
4 (180') 120' 160' 215'
3 (135') 90' 120' 160'
2 (90') 60' 80' 110'
als Wochenarbeitszeit pro Fach


Beispiel:

  • Jahrgang 5 Geschichte: 2 x 45 min Unterrichtszeit in der Schule entsprechen 60 min Arbeitszeit für Geschichte pro Woche im Distanzlernen.
  • Jahrgang 11 Spanisch neu: 4 x 45 min Unterrichtszeit in der Schule entsprechen 215 min Arbeitszeit für Geschichte pro Woche im Distanzlernen.

Zu jeder Schülerin, zu jedem Schüler nimmt die Klassenlehrkraft einmal pro Woche persönlich Kontakt auf. Jede Lehrkraft gibt im Aufgabenmodul möglichst zeitnah Rückmeldung zu den hochgeladenen Bearbeitungen. Die Rückmeldung enthält Hinweise auf Gelungenes und Verbesserungswürdiges. Eine Rückmeldung kann aber auch, neben einer stichprobenartigen Überprüfung von 4-6 Schülerarbeiten, das Erstellen und Hochladen einer Musterlösung sein.

WICHTIG: Wer mit einer Aufgabe Schwierigkeiten hat, soll unbedingt Kontakt zu seiner Lehrerin oder seinem Lehrer aufnehmen (telefonisch oder über Iserv). Nur dann sind individuelle Hilfestellungen möglich!

NEU für die Jahrgänge 5-10:
Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht aller Jahrgänge durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündlichen Abfragen überprüft werden. In allen Schuljahrgängen können und sollen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Facharbeiten oder Referaten)!

Notbetreuung Klasse 5/6

Falls Sie Schwierigkeiten in der Organisation der Kinderbetreuung haben und Sie in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind, können Sie Ihr Kind, falls es im Jg. 5/6 ist,für die Notbetreuung (Mo-Fr: 7:55-13:05 Uhr) im Sekretariat vorab telefonisch anmelden.

Krankmeldungen

Weiterhin müssen Sie, sehr geehrte Eltern /Erziehungsberechtigte, Ihre Kinder im Sekretariat (info[at]gymnasium-wildeshausen.de oder 04431 93 81 50) abmelden, falls sie erkrankt sind. Erst dann sind sie von der Pflicht befreit, die online gestellten Aufgaben zu bearbeiten.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in einem Haushalt leben, bei denen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Erkrankung mit Covid 19 besteht, haben die Möglichkeit, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Bitte nutzen Sie dafür nachfolgendes Antragsformular:

Grundlage

  • Leitfaden "Schule in Corona-Zeiten 2.0" (MK Niedersachsen)
  • Erlass "Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenen Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021" (MK Niedersachsen)
  • Erlass "Organisation der Schuljahrgänge 11 bis 13 der allgemein bildenen Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021" (MK Niedersachsen)