Erwerb der Fachhochschulreife | ||
Studien- und Berufsberatung | Download: Allgemeines Infomaterial zur Oberstufe |
Allgemeine Informationen
Die gymnasiale Oberstufe (auch als Sekundarstufe II oder kurz Sek. II bezeichnet) besteht aus einem Schuljahr Einführungsphase und zwei Schuljahren Qualifikationsphase.
Ziel des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe ist die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung und der Erwerb einer allgemeinen Studierfähigkeit.
Nach 13 Jahren legen unsere Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung ab; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne Ablegen des Abiturs zumindest der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich (vgl. den Abschnitt "Erwerb der Fachhochschulreife").
Die rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe in Niedersachsen sind in zwei Verordnungen einschließlich ergänzender Bestimmungen festgeschrieben: In der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und in ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung (EB-VO-GO) sowie in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) und in den ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung (EB-AVO-GOBAK). Alle nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Verordnungen. Die Verordnungen selbst sind als PDF-Dokumente online abrufbar auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums, unterliegen allerdings immer wieder kleineren oder größeren Veränderungen, so dass meist mehrere Fassungen zum Download bereitgestellt werden. Die aktuell gültige Verordnungen weisen als Datum der letzten Änderung folgende Daten auf: VO-GO 23.9.2020, EB-VO-GO 4.9.2018, AVO-GOBAK 23.9.2020, EB-AVO-GOBAK 4.9.2018.
Zum besseren Verständnis der weiteren Darstellungen auf dieser Seite folgt hier vorab eine Erläuterung der von uns verwendeten Abkürzungen:
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
G9 | Abitur nach 9 Jahren Gymnasium (Ende Jahrgang 13) |
Sek. I | Sekundarstufe I (Schuljahrgänge 5-10) |
Sek. II | Sekundarstufe II (Schuljahrgänge 11-13) |
E1 | 1. Schulhalbjahr der Einführungsphase (Jg.11) |
E2 | 2. Schulhalbjahr der Einführungsphase (Jg.11) |
Q1 | 1. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (Jg.12) |
Q2 | 2. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (Jg.12) |
Q3 | 3. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (Jg.13) |
Q4 | 4. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (Jg.13) |
E-Phase | Einführungsphase |
Q-Phase | Qualifikationsphase |
LK | Leistungskurs, umgangssprachlich für einen Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau in der Q-Phase |
GK | Grundkurs, umgangssprachlich für einen Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau in der Q-Phase |
VO-GO | Verordnung über die gymnasiale Oberstufe |
EB-VO-GO | Ergänzende Bestimmungen zur VO-GO |
AVO-GOBAK | Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg |
EB-AVO-GOBAK | Ergänzende Bestimmungen zur AVO-GOBAK |
Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe
1. Gründliche Information
Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beginnt die letzte Phase auf dem Weg zum Abitur.
Im Verlauf dieser Phase, aber zum Teil auch bereits im letzten Jahr der Sek. I, also im Jahrgang 10, müssen die SchülerInnen Entscheidungen treffen, ob überhaupt und wenn ja, wie der Weg durch die Oberstufe konkret gestaltet werden soll.
Dazu bedarf es gründlicher Informationen, die die Schule bereitstellen muss und von den betroffenen Personen (SchülerInnen und Eltern) auch abgerufen werden müssen. Neben den Informationstexten und Downloadangeboten auf dieser Seite hält das Gymnasium Wildeshausen hierzu ein umfangreiches Angebot an Informations- und Beratungsveranstaltungen ab Jahrgang 10 vor. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick. Betroffene Schüler/-innen und Eltern sollen diese Angebote bitte wahrnehmen und entsprechende Ankündigungen beachten.
Zeitpunkt | Art der Information |
---|---|
Jg.10 | Bildungswege (November) Die Koordinatoren informieren die Schüler/-innen und Eltern über mögliche Bildungswege und Abschlüsse in verschiedenen Schulformen; Schwerpunkt: Gymnasium. |
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Die Klassenlehrkräfte beraten auf der Basis der Ergebnisse der pädagogischen Dienstbesprechungen sowie der Halbjahreskonferenzen bezüglich möglicher Profile in den Schwerpunkten der Qualifikationsphase. | |
Jg.11 | Profilwahl (Februar): Die Koordinatoren informieren die SchülerInnen und deren Eltern über die Schwerpunkte bzw. Profile in der Qualifikationsphase; Vorbereitung der Wahlentscheidung. |
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Die Klassenlehrkräfte beraten auf der Basis der Ergebnisse Halbjahreskonferenzen bezüglich möglicher Profile in den Schwerpunkten der Qualifikationsphase. | |
Jg.12 | Elternabend für Q1/2-Eltern (2./3. Schulwoche): Wahlen zum Schulelternrat & Informationen zur Qualifikationsphase (besonders zum Thema Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und sog. "Unterkurse") durch den Koordinator. |
Q1/2-Reader: Die TutorInnen erhalten vom Koordinator einen Reader zur Qualifikationsphase (mit Informationen u.a. zu Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und sog. „Unterkurse“, Anzahl und Umfang der Klausuren etc.); auch zur Weiterleitung an die TutandInnen und deren Eltern bestimmt. | |
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Die Tutor/-innen beraten auf der Basis der Ergebnisse des 1. Schulhalbjahres (Q1) bezüglich möglicher Abschlüsse in der Qualifikationsphase und ggfs. über mögliche Alternativen zum weiteren Besuch des Gymnasiums. | |
Jg.13 | Eckdaten zum Abitur (1. Schulwoche): Der Schulleiter informiert die SchülerInnen über Zeitpunkt der Prüfungen sowie Art und Umfang der Vorbereitung. |
Infoabend für Q3-Schüler/-innen und deren Eltern (3./4. Schulwoche): Der Koordinator informiert über Termine, Fristen, Vorbereitung und Ablauf der Abiturprüfung. | |
Q3/4-Reader: Die TutorInnen erhalten vom Koordinator einen Reader u.a. mit Informationen über die Zulassung zur und Durchführung der Abiturprüfung; auch zur Weiterleitung an die Tutand/-innen und deren Eltern bestimmt. | |
Eltern-/Schülersprechtage (Februar): Die Tutor/-innen beraten auf der Basis der Ergebnisse der Semester Q1-Q3 bezüglich möglicher Abschlüsse in der Qualifikationsphase und ggfs. über mögliche Alternativen zum weiteren Besuch des Gymnasiums. | |
Belehrung (März/April): Die Tutor/-innen belehren die SchülerInnen im Rahmen der Meldung zum Abitur über den näheren Ablauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie über Verhaltensmaßregeln während der Prüfung. |
Als Ansprechpartner im Prozess der Schullaufbahnberatung fungieren im Jahrgang 10 und im Jahrgang 11 (Einführungsphase) die Klassenlehrkräfte und im Jahrgang 12/13 (Qualifikationsphase) die Tutor/-innen.
In allen Phasen wird diese Aufgabe zusätzlich von den Oberstufen-Koordinatoren übernommen, vor und in der Einführungsphase bevorzugt von Herrn Holthaus, in der Qualifikationsphase von Herrn Eggers.
2. Hospitationsmöglichkeiten
Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der umliegenden Schulen, die einen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe anstreben, können am Gymnasium Wildeshausen einen oder auch mehrere Tage hospitieren. Die Hospitation kann im Zeitraum November – Dezember frei gewählt werden und es können Interessenschwerpunkte angegeben werden. Dazu nehmen die Interessenten mit dem zuständigen Koordinator Herrn Holthaus Kontakt auf (Email: ho[at]gymnasium-wildeshausen.de). Wir planen die Schüler dann individuell in die 10. Klassen ein (max. 2-3 pro Klasse).
Am verabredeten Hospitationstag erwarten wir die Hospitanten um ca. 7.45 Uhr im Sekretariat, erläutern ihnen den Ablauf des Tages und verteilen die Laufzettel zur Dokumentation der Unterrichtsteilnahme. Diese Laufzettel werden von den jeweiligen Fachlehrkräften nach Stundenschluss abgezeichnet und am Ende der Hospitation beim zuständigen Koordinator (derzeit also bei Herrn Holthaus) vorgelegt und von diesem ebenfalls abgezeichnet. Er dient den Hospitanten danach als Nachweis an ihrer eigenen Schule, dass sie an der Hospitation teilgenommen haben.
3. Auszeit: Ein Aufenthalt im Ausland
Regelungen für eine Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
Viele Schüler/-innen möchten im Lauf ihrer Schulzeit eine längere Zeit im Ausland verbringen. In der Regel findet diese in der 11. Jahrgangsstufe (Einführungsphase) statt, ein Auslandsschulbesuch in Jahrgang 10 ist zwar möglich, wird aber nicht empfohlen.
Beurlaubungen für Auslandsaufenthalte sind sehr rechtzeitig mit der Schule (Gespräche mit dem zuständigen Koordinator) abzuklären. Notwendig ist zudem ein rechtzeitiger, schriftlicher Antrag an die Schule, der durch den Schulleiter zu genehmigen ist. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn während des Aufenthalts kontinuierlich der Unterricht an einer Schule besucht wird und danach wieder eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu erwarten ist. Nach der Rückkehr aus dem Ausland sind eine Bescheinigung über den regelmäßigen Schulbesuch sowie die im Ausland erreichten Zeugnisse vorzulegen. Eine Beurlaubung für Sprachreisen oder für rein private Auslandsaufenthalte ist nicht möglich.
Es gibt hinsichtlich der Auswirkungen eines angestrebten Schulbesuchs im Ausland prinzipiell zwei Möglichkeiten: Wiederholung eines Schuljahres nach der Rückkehr oder Fortsetzung der Schullaufbahn ohne Wiederholung eines Schuljahres. Letzteres ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und hängt stark von der Länge und der konkreten Gestaltung des Auslandsschulbesuchs ab. In der nachfolgenden Tabelle sind die gängigsten und von der Schule empfohlenen Möglichkeiten für einen solchen Auslandsaufenthalt zusammengefasst:
Möglichkeit I |
Möglichkeit II |
Möglichkeit III |
Möglichkeit IV |
---|---|---|---|
Schulbesuch in Jg.10 mit Versetzung in die Einführungsphase (gleichbedeutend mit Erw. Sekundar-abschluss I) |
Schulbesuch in Jg.10 mit Versetzung in die Einführungsphase |
Schulbesuch in Jg.10 mit Versetzung in die Einführungsphase (gleichbedeutend mit Erw. Sekundar-abschluss I) und zusätzlich Konferenzbeschluss am Ende von Jg.10 zum Überspringen der Einführungsphase |
Schulbesuch in Jg.10 mit Versetzung in die Einführungsphase (gleichbedeutend mit Erw. Sekundar-abschluss I) |
Schulbesuch im Ausland (einjährig) ohne spezielle Auflagen | Schulbesuch im Ausland (einjährig), der bestimmte Vorgaben erfüllen muss und für den eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden muss (Bedingungen unbedingt vorher beim Koordinator erfragen!)
oder: Schulbesuch an einer anerkannten Deutschen Auslandsschule oder einer Europäischen Schule. |
Schulbesuch im Ausland (einjährig) ohne spezielle Auflagen | 1.Halbjahr: Schulbesuch im Ausland ohne spezielle Auflagen |
2.Halbjahr: Schulbesuch in der Einführungsphase; Ziel: Versetzung in die Qualifikationsphase (Unterrichtsinhalte aus dem versäumten 1. Halbjahr müssen eigenständig nachgearbeitet werden). |
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Schulbesuch in der Einführungsphase; Ziel: Versetzung in die Qualifikationsphase |
Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.12) | Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.12) | Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.12) |
Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.12) | Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.13) Ziel: Abgang mit Abitur |
Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.13) Ziel: Abgang mit Abitur |
Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.13) Ziel: Abgang mit Abitur |
Schulbesuch in der Qualifikationsphase (Jg.13) Ziel: Abgang mit Abitur |
Weitere Informationen und genauere Einzelheiten finden sich in folgenden Dokumenten:
- Merkblatt des Kultusministeriums über den Schulbesuch im Ausland (299,5 KiB)
- Antrag auf Unterrichtsbefreiung für einen Auslandsschulbesuch (108,7 KiB)
- Planungshilfe des Gymnasiums Wildeshausen für einen Schulbesuch im Ausland (171,7 KiB)
- Informationsblatt des Gymnasiums Wildeshausen zum Auslandsschulbesuch (215,3 KiB)
- Sicher im Ausland – Infos der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) (260,3 KiB)
Die Einführungsphase (Jahrgang 11)
1. Eingangsvoraussetzung und Unterrichtsangebot
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann eintreten, wer den "Erweiterten Sekundarabschluss I" (d.h. eine erfolgreiche Versetzung aus der 10. Klasse des Gymnasiums in die Einführungsphase) erreicht hat.
In der Einführungsphase am Gymnasium Wildeshausen werden folgende Fächer unterrichtet:
Art | Fach | Wochenstunden |
---|---|---|
Pflichtfächer | Deutsch fortgeführte Fremdsprache (Englisch) weitere Fremdsprache (Französisch, Latein, Spanisch fortgeführt, Spanisch neu) (*) Musik / Kunst / Darstellendes Spiel |
3 3 3 2 |
Geschichte Erdkunde Politik (*) Religion / Werte und Normen |
2 1 2 2 |
|
Mathematik Biologie Chemie Physik |
3 2 2 2 |
|
Sport | 2 | |
Wahlpflichtfächer (bei Abwahl der zweiten Fremdsprache) |
Informatik Physik |
2 1 |
Wahlfächer | Sporttheorie (*) Informatik |
2 2 |
* Wer in der Sekundarstufe I fünf Jahre am Unterricht einer zweiten Fremdsprache (am Gymnasium Wildeshausen sind das Fr, La, Sn) teilgenommen hat, kann in der Einführungsphase eine Fremdsprache durch Teilnahme am Wahlpflichtunterricht in Informatik und Physik ersetzen.
* Im Fach Politik wird eine dritte Wochenstunde Unterricht zu Zwecken der Berufsorientierung durchgeführt.
* Sporttheorie findet nur im ersten Schulhalbjahr statt. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die spätere Wahl des Faches Sport als Prüfungsfach im Abitur.
WICHTIG:
Nur Fächer, die in der Einführungsphase belegt worden sind, können später in der Qualifikationsphase weiter belegt werden, insbesondere gilt das für Prüfungsfächer!
2. Wahlen zur Einführungsphase
Vor Eintritt in die Einführungsphase sind folgende Wahlentscheidungen nötig:
(I) Fortgesetzte Fremdsprache(n) und/oder Wahlpflichtunterricht Informatik/Physik
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
- Werden Englisch und die zweite Fremdsprache in Jahrgang 11 weiter belegt, muss mindestens eine davon in der Qualifikationsphase (Jg. 12/13) fortgeführt werden.
- Werden Englisch und die zweite Fremdsprache in Jahrgang 11 weiterbelegt, und dazu eine noch neue Fremdsprache in 11 begonnen, muss mindestens eine dieser Sprachen in der Qualifikationsphase (Jg. 12/13) fortgeführt werden.
- Wird nur eine der beiden Fremdsprachen (Englisch oder zweite Fremdsprache) in Jahrgang 11 weiterbelegt, muss eine neue Fremdsprache in Jahrgang 11 begonnen werden; mindestens die neue Fremdsprache muss dann in der Qualifikationsphase (Jg. 12/13) weitergeführt werden.
Zur Wahl von zwei Fremdsprachen gibt es die folgende Alternative:
- Wird nur eine Fremdsprache in Jahrgang 11 belegt, müssen statt einer zweiten Fremdsprache die Wahlpflichtfächer Informatik und Physik in Jahrgang 11 belegt werden; die gewählte Fremdsprache muss zudem bis zum Abitur weiterbelegt werden. In der Qualifikationsphase (Jg. 12/13) ist dann die Wahl eines sprachlichen Schwerpunktprofiles NICHT mehr möglich.
Bei der Entscheidung über Fortführung der Sprache Latein ist zu beachten, dass es für dieses Fach unterschiedliche Abschlüsse gibt. Am Gymnasium Wildeshausen sind diese Abschlüsse durch Erfüllen folgender Mindestvoraussetzungen zu erreichen:
Kleines Latinum | Latinum | Großes Latinum |
---|---|---|
am Ende der Klasse 10 bei Versetzung(!) in die Einführungsphase und der Note "ausreichend" |
am Ende der Einführungsphase mindestens 05 Punkte | nach zwei Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und mind. 05 Punkten im letzten Schulhalbjahr |
oder Latein als Prüfungsfach im Abitur mit mindestens 05 Punkten in der Prüfung. |
(II) Festlegung auf eines der Fächer Kunst/Musik/Darst. Spiel
Kunst oder Musik können im Abitur als Prüfungsfächer gewählt werden, wenn das Fach mindestens ein Halbjahr in Jahrgang 11 belegt worden ist. Der Regelfall ist die ganzjährige Belegung eines der drei Fächer. Darstellendes Spiel kann nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
(III) Festlegung auf evangelischen oder katholischen Religionsunterricht oder Werte und Normen
Evangelische Religion kann als viertes oder fünftes Prüfungsfach im Abitur gewählt werden, dazu muss es in der Einführungsphase belegt worden sein. Werte und Normen kann nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
(IV) Sporttheorie
Wer sich für Sport als fünftes Prüfungsfach im Abitur interessiert, muss einen zusätzlichen halbjährigen Sporttheoriekurs in der Einführungsphase belegen (in der Regel verschiedene Lehrkräfte für Theorie und Praxis). Die Kursnote erscheint auf dem Zeugnis der Einführungsphase. Der Kurs ist nicht versetzungsrelevant.
Wer Sport dann in der Qualifikationsphase als Prüfungsfach wählt, muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. In der Q-Phase wird vierstündiger Sportunterricht in Praxis und Theorie bei einer Lehrkraft erteilt (Praxisunterricht in zwei Individual- und drei Mannschafts-Sportarten mit Theorie-Praxis-Verknüpfung). Die Abiturprüfung umfasst einen sportpraktischen und einen mündlichen Teil. Die praktische Abiturprüfung erfolgt in zwei Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart).
(V) Informatik
Informatikunterricht wird nur im elften Jahrgang angeboten. Am Informatikunterricht müssen alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die nach mindestens fünf Jahren Unterricht eine ihrer Fremdsprachen aufgeben wollen (Informatik ist dann ein versetzungsrelevantes Wahlpflichtfach in Kombination mit Physik). Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Fremdsprachenwahl Informatik belegen (Wahlfach). Das Fach wird zwei Halbjahre lang zweistündig unterrichtet (Physik nur ein Halbjahr zweistündig).
3. Berufs- und Studienorientierung
Am Gymnasium Wildeshausen findet für den 11. Jahrgang in der zweiten Januarhälfte ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt.
Neben dem Fachunterricht in Politik-Wirtschaft ist zudem eine dritte Stunde zu Fragen der Berufsorientierung vorgesehen.
Weitere Informationen zu Angeboten der beruflichen Orientierung am Gymnasium Wildeshausen findet man auf einer Extra-Seite.
4. Notengebung und Versetzung in die Qualifikationsphase
Ab der Einführungsphase (Jg. 11) werden die Noten als Punkte vergeben:
Note | 6 | 5- | 5 | 5+ | 4- | 4 | 4+ | 3- | 3 | 3+ | 2- | 2 | 2+ | 1- | 1 | 1+ |
Punkte | 00 | 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
Für die Versetzung in die Qualifikationsphase (Jg. 12/13) gilt:
Die Beratung zu den Wahlen für die letzen vier Kurshalbjahre, also die Qualifikationsphase, beginnen bereits im Winter (gegen Ende des 1. Halbjahres der Einführungsphase), die Wahlen selbst finden dann im Frühjahr statt.
Die Qualifikationsphase (Jahrgang 12/13)
Die Qualifikationsphase ist ausschließlich in Kursen organisiert (kein Klassenunterricht mehr), sie dauert vier Semester, an deren Ende die Abiturprüfung steht.
1. Schwerpunktprofile und Prüfungsfächer
In der Qualifikationsphase besteht die Pflicht zur Wahl eines so genannten Schwerpunktprofiles. Durch diese Wahl wird der Rahmen der zu belegenden Unterrichtsfächer vorgegeben. Am Gymnasium Wildeshausen werden folgende Schwerpunktprofile angeboten:
- Profil mit sprachlichem Schwerpunkt (kurz: A-Profil)
- Profil mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (kurz: B-Profil)
- Profil mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (kurz: C-Profil)
- Profil mit musisch-künstlerischem Schwerpunkt (derzeit beschränkt auf Kunst)
Die Benennung der ersten 3 Profile mit Buchstaben ergibt sich aus der Zuordnung der einzelnen Unterrichtsfächer zu Aufgabenfeldern. Am Gymnasium Wildeshausen sind das folgende Fächer:
Aufgabenfeld A (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld) |
Aufgabenfeld B (gesellschafts-wissenschaftliches Aufgabenfeld) |
Aufgabenfeld C (mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld) |
ohne Bezeichnung |
Deutsch Englisch Französisch Spanisch Latein Kunst / Musik / Darstellendes Spiel |
Geschichte Politik Erdkunde Religion / Werte und Normen |
Mathematik Physik Biologie Chemie Informatik |
Sport Seminarfach |
Jede Schüler/jeder Schülerin muss sich für einen der angebotenen Schwerpunkte entscheiden und zwei so genannte Schwerpunktfächer auswählen:
- im sprachlichen Schwerpunkt: Zwei sprachliche Fächer aus Aufgabenfeld A
- im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: Geschichte und ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld B
- im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt: Zwei Fächer aus Aufgabenfeld C
- im musisch-künstlerischen Schwerpunkt: Kunst und entweder Deutsch oder Mathematik
Voraussetzung für die Wahl eines Faches als Schwerpunktfach ist, dass es an der Schule als Fach mit 5 Wochenstunden angeboten wird. In der Qualifikationsphase ist der Unterricht in Fächer mit 5 Wochenstunden (Unterricht auf erhöhtem Niveau, umgangssprachlich "Leistungskurs") und in Fächer mit 3, teilweise auch nur 2 Wochenstunden aufgeteilt (Unterricht auf grundlegendem Niveau, umgangssprachlich "Grundkurs").
Zusätzlich zu den zwei 5-stündigen Schwerpunktfächern müssen die Schüler/-innen ein drittes 5-stündiges Fach auf erhöhtem Niveau sowie diverse weitere 3- bzw. 2-stündige Fächer auf grundlegendem Niveau wählen. Über die Anzahl, Art und Dauer der zu belegenden Fächer geben die so genannten Belegungsverpflichtungen Auskunft. Diese variieren je nach gewähltem Schwerpunkt und auch nach innerhalb dieses Schwerpunktes gewählten Fächern.
Von den in der Qualifikationsphase gewählten Unterrichtsfächern sind insgesamt fünf Abiturprüfungsfächer zu wählen. Die ersten drei (schriftlich geprüften) Prüfungsfächer (P1, P2, P3) sind durch die beiden Schwerpunktfächer und das dritte 5-stündige Unterrichtsfach festgelegt. Von den Fächern auf grundlegendem Niveau sind zwei weitere Fächer als 4. Prüfungsfach (P4, schriftlich geprüft) und 5. Prüfungsfach (P5, mündlich geprüft) zu wählen. Für die Wahl gelten dabei unabhängig vom gewählten Schwerpunktprofil folgende Bedingungen:
- Unter den fünf zu wählenden Prüfungsfächern muss ein Fach aus jedem Aufgabenfeld vertreten sein.
- Unter den Abiturprüfungsfächern müssen von den drei Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik mindestens zwei Fächer vertreten sein („2 aus 3“-Regelung).
2. Belegungsverpflichtungen
Den nachfolgenden Tabellen kann entnommen werden, welche Mindest-Belegungsverpflichtungen bei einem A-, B- oder C-Profil erfüllt sein müssen. Die Angaben in den Klammern hinter den Fächern geben die wöchentliche Stundenzahl (Wstd.) und die Anzahl der Halbjahre, also Semester (Sem.) an, in denen das Fach belegt werden muss. Die farbige Unterlegung verdeutlicht, welchem Aufgabenfeld das Fach zugeordnet ist.
A-Profil (sprachlicher Schwerpunkt) |
Zwei Schwerpunktfächer (Unterricht auf erhöhtem Niveau) aus dem Aufgabenfeld A
|
Weiteres Fach (Unterricht auf erhöhtem Niveau) aus dem Angebot der Schule, z.B.
|
Hinzu kommen Fächer mit Unterricht auf grundlegendem Niveau, darunter müssen sein (sofern noch nicht in den 5-stündigen Fächern enthalten):
|
B-Profil (gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt) |
Zwei Schwerpunktfächer (Unterricht auf erhöhtem Niveau):
|
Weiteres Fach (Unterricht auf erhöhtem Niveau) aus dem Aufgabenfeld B:
|
Hinzu kommen Fächer mit Unterricht auf grundlegendem Niveau, darunter müssen sein (sofern noch nicht in den 5-stündigen Fächern enthalten):
|
C-Profil (naturwissenschaftlicher Schwerpunkt) |
Zwei Schwerpunktfächer (Unterricht auf erhöhtem Niveau):
|
Weiteres Fach (Unterricht auf erhöhtem Niveau) aus dem Angebot der Schule, z.B.
|
Hinzu kommen Fächer mit Unterricht auf grundlegendem Niveau, darunter müssen sein (sofern noch nicht in den 5-stündigen Fächern enthalten):
|
Musisch-künstlerischer Schwerpunkt (derzeit beschränkt auf Kunst) |
Zwei Schwerpunktfächer (Unterricht auf erhöhtem Niveau):
|
Weiteres Fach (Unterricht auf erhöhtem Niveau) aus dem Angebot der Schule, z.B.
|
Hinzu kommen Fächer mit Unterricht auf grundlegendem Niveau, darunter müssen sein (sofern noch nicht in den 5-stündigen Fächern enthalten):
|
Bei Erfüllung dieser Belegungsverpflichtungen kommt jede(r) Schüler/-in über die vier Halbjahre der Qualifikationsphase auf eine durchschnittliche Stundenzahl von mindestens 32 Wochenstunden. Dieses ist auch die vorgeschriebene Mindest-Durchschnittsstundenzahl.
Über die Belegungsverpflichtungen hinaus können zusätzliche Fächer aus dem Angebot der Schule belegt werden, sofern dieses schulorganisatorisch möglich ist.
Zu beachten ist zudem, dass Fächer, die als Prüfungsfach im Abitur gewählt werden, grundsätzlich 4 Halbjahre lang belegt werden müssen, die in den Tabellen oben angegebenen Halbjahreszahlen sind also Mindestangaben.
3. Konkretisierung des Profilangebotes am Gymnasium Wildeshausen
Wären ausschließlich die durch die Verordnungen vorgegebenen Belegungsverpflichtungen auschlaggebend, gäbe es für den einzelnen Schüler/ die einzelne Schülerin eine enorm große Wahlfreiheit bei der konkreten Ausgestaltung der Profile. Diese theoretische Freiheit wird allerdings limitiert durch
- die Anzahl der Schüler/-innen in der Qualifikationsphase einer Schule (große Schülerzahlen ermöglichen ein umfangreicheres Kursangebot),
- die Kapazitäten der Schule (z.B. ausreichende Anzahl von Lehrkräften mit entsprechender Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach),
- die Lage der Schule (z.B. Möglichkeit zur Kooperation mit einem oder mehreren Gymnasien in erreichbarer Entfernung, zeitliche Restriktionen in der Stundenplangestaltung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung).
Diese Einschränkungen bedingen in der Praxis notwendige eine gewisse Reduktion der Wahlmöglichkeiten. Am Gymnasium Wildeshausen äußern sich diese darin, dass z.B. nicht alle Fächer sowohl als Kurs auf erhöhtem Niveau (umgangssprachlich "Leistungskurs", kurz "LK") als auch als Kurs auf grundlegendem Niveau (umgangssprachlch "Grundkurs", kurz "GK") angeboten werden können. Gleiches gilt für Prüfungsfächer bei den Grundkursen. Nicht alle angebotenen Fächer können als Prüfungsfach 4. und 5. Prüfungsfach (P4, P5) gewählt werden werden.
Der nachfolgenden Übersicht ist das derzeitige Leistungskurs-, Grundkurs und Prüfungsfachangebot am Gymnasium Wildeshausen zu entnehmen.
Fach | LK | GK | P4 | P5 | Fach | LK | GK | P4 | P5 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Aufgabenfeld A | Aufgabenfeld B | |||||||||
Deutsch | x | x | x | x | Geschichte | x | x | x | x | |
Englisch | x | x | x | x | Politik | x | x | x | x | |
Französisch | x | - | - | - | Erdkunde | x | - | - | - | |
Spanisch | x | - | - | - | Religion (konfessionell-kooperativ) | - | x |
x* |
x* | |
Spanisch für Neubeginner (in Jg.11 begonnen) |
- | x | x | x | Werte und Normen | - | - |
- |
- | |
Latein | - | x | x | x | ||||||
Kunst | x | x | x | x | ||||||
Musik | - | x | - | x | * Religion als Prüfungsfach wird von Lehrkraft für ev. oder kath. Religion erteilt (in der Regel von einer Lehrkraft für ev. Religion). | |||||
Darstellendes Spiel | - | - | - | - | ||||||
Fach | LK | GK | P4 | P5 | Fach | LK | GK | P4 | P5 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Aufgabenfeld C | ohne Zuordnung |
|||||||||
Mathematik | x | x | x | x | Sport | - | x | - | x | |
Physik | x | x** | - | - | ||||||
Biologie | x | x | x | x | ** Physik als Grundkurs wird ausschließlich als zweisemestriges (Pflicht-)Ergänzungsfach im B-Profil angeboten. | |||||
Chemie | x | x | x | x |
Im Rahmen dieses Fächerangebotes können die Schülerinnen und Schüler ihr Schwerpunktprofil und ihre Unterrichtsfächer frei wählen, natürlich unter Berücksichtigung der im vorherigen Abschnitt dargelegten Belegungsverpflichtungen und Anforderungen an die Abiturprüfungsfächer.
Bitte unbedingt beachten:
Das Wahlangebot ist riesig. Allein im Bereich der Leistungskurse gibt es am Gymnasium Wildeshausen 106 (!) unterschiedliche mögliche Fächerkombinationen. Die große Vielfalt bei der Ausgestaltung bei der Schwerpunkt- und Fächerwahl kann in Einzelfällen aber auch zu Konflikten mit schulorganisatorischen Erfordernissen führen (z.B. der Mindestanzahl von Teilnehmern in einem Kurs, Unterbringung aller angebotenen Kombinationen in einem kompakten Stundenplan).
In diesen Fällen kann es vorkommen, dass ein Kurs z.B. aufgrund zu geringer Anwahlzahlen nicht eingerichtet werden kann oder dass ein bestimmte Leistungskurskombination nicht möglich ist, da zwei der Kurse zur gleichen Zeit stattfinden und kein weiterer Kurs eingerichtet werden kann. In diesen Ausnahmefällen müsste gegebenenfalls eine Kursumwahl stattfinden. Für den Spezialfall, dass die Anwahlzahlen für einen Leistungskurs Kunst zu gering sein sollten, wird zudem in dem entsprechenden Jahrgang kein musisch-künstlerisches Profil eingerichtet werden können.
Wesentliche Gründe für solche eventuell erforderlichen Umwahlen sind
- die Gesamtzahl der Schüler/-innen in dem jeweiligen Jahrgang.
Je größer die Schülerzahl, desto mehr Kurse können eingerichtet werden und desto größer sind die Möglichkeiten, sie so im Stundenplan zu verteilen, dass jeder Schüler/ jede Schülerin seine gewählten Kurse auch erhält. - der begrenzte Zeitrahmen für den Stundenplan.
Für die Verteilung aller Unterrichtsstunden stehen für alle Kurse zusammen pro Tag nur 8 Schulstunden zur Verfügung, da viele auswärtige Schüler/-innen auf den Schulbusverkehr angewiesen sind und nach der 8.Stunde keine Schulbusse mehr fahren. Das gesamte Kursangebot muss also in einem Zeitrahmen von 5x8=40 Unterrichtsstunden in der Woche untergebracht werden. Wieso ist das ein Problem?
Grundlage des Stundenplans in der Oberstufe bildet ein Leistenplan, d.h. bestimmte Fächer finden zu gleichen Zeiten im Stundenplan statt. So gibt es z.B. drei Leisten für die drei zu belegenden Kurse auf erhöhtem Niveau, d.h. jede(r) Schüler/-in hat zu identischen Zeitpunkten seine 5-stündigen Fächer. Damit sind bereits 15 Stunden von den zur Verfügung stehenden 40 Stunden belegt. Die Sportkurse und Seminarfachkurse benötigen je eine 2-stündige Leiste, somit verbleiben noch 21 Stunden. Da Grundkurse 3-stündig sind, können also noch 7 weitere Leisten für die Grundkurse eingerichtet werden, von denen jeder Schüler/jede Schülerin pro Halbjahr im Durchschnitt etwa 6 Grundkurse belegen muss. Die Verteilung der Kurse auf die Leisten und der Schüler/-innen auf die Kurse muss also so optimiert werden, dass jeder Schüler/jede Schülerin in einem Kurs gemäß dem von ihm/ihr gewählten Fächern untergebracht werden kann, d.h. dass es hier zu möglichst keinen Terminkonflikten kommt. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Kurse ausreichend groß sind. Dieses ist nicht immer möglich, in Einzelfällen wird also auch hier eine Kursumwahl erforderlich sein.
4. Beispiele für Profile
Die individuelle Ausgestaltung der Schwerpunktprofile verlangt von jedem Schüler/jeder Schülerin zahlreiche Wahlentscheidungen unter Beachtung von ebenso zahlreichen Bestimmungen (vgl. die Ausführungen zu den vorstehenden Abschnitten 1.-3.).
Über diese Bestimmungen werden die Schüler/-innen in der Eingangsphase ausführlich informiert und beraten, die eigentlichen Wahlen finden dann im Frühjahr gemeinsam im Klassenverband am Computer unter Anleitung der Oberstufenkoordinatoren statt.
Jeder Schüler/jede Schülerin muss sich aber zuvor selbstständig und intensiv mit den Wahlmöglichkeiten auseinandersetzen, die Möglichkeiten sind einfach zu vielfältig, als dass man seine Entscheidung erst bei der eigentlichen Wahl treffen könnte.
Zum besseren Verständnis und zur Illustration dieser Möglichkeiten sind im Folgenden jeweils 4 mögliche Wahlergebnisse für A-, B- und C-Profile in tabellarischer Form dargestellt. Ihr Aufbau orientiert sich an den Tabellen in Abschnitt 2 (Belegungsverpflichtungen).
Es handelt sich aber nur um Beispiele, in welchen die vorstehend benannten Bestimmungen und besonderen Gegebenheiten am Gymnasium Wildeshausen berücksichtigt sind. Sie dienen der Veranschaulichung und der Orientierung, bevor sich der interessierte Leser selbst an die Ausgestaltung seines Wunschprofiles macht.
Ein Hinweis vorab: Bei der Kennzeichnung der Prüfungsfächer sind die Leistungskurse als P1, P2 und P3 gesetzt, die beiden verbleibenden Prüfungsfächer P4 und P5 müssen aus den viersemestrigen Fächern resultieren, wobei darauf zu achten ist, dass unter allen fünf Prüfungsfächern aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach vorhanden ist und von den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache zwei dabei sein müssen ("2 aus 3"-Regelung). Die in den Beispielprofilen vorgenommene Zuordnung von P4 und P5 zu den Fächern ist also nicht zwangsläufig, sondern orientiert sich an diesen Vorgaben.
A-Profile |
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 |
4-semestrige |
Englisch (P1) | Englisch (P1) | Französisch (P1) | Englisch (P1) |
Spanisch (P2) | Deutsch (P2) | Englisch (P2) | Deutsch (P2) | |
Deutsch (P3) | Biologie (P3) | Erdkunde (P3) | Mathematik (P3) | |
4-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Mathematik | Latein (P4) | Deutsch | Spanisch Neu |
Chemie (P5) | Mathematik | Mathematik (P5) | Chemie | |
Politik (P4) | Geschichte (P5) | Biologie | Geschichte (P4) | |
--- | --- | Kunst (P4) | Sport (P5) (4 Wstd.) |
|
2-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Musik | Kunst | --- | Darst. Spiel |
Geschichte | Politik | Geschichte | Politik | |
--- | --- | Politik | --- | |
Religion | Religion | Werte+Normen | Werte+Normen | |
4-semestriger Grundkurs (2 Wstd.) |
Sport | Sport | Sport | --- |
3-semestriger Grundkurs (3 Wstd.) |
Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach |
B-Profile | Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 |
4-semestrige |
Geschichte (P1) | Geschichte (P1) | Geschichte (P1) | Geschichte (P1) |
Deutsch (P2) | Englisch (P2) | Mathematik (P2) | Biologie (P2) | |
Politik (P3) | Erdkunde (P3) | Erdkunde (P3) | Politik (P3) | |
4-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Englisch | Latein | Deutsch (P5) | Deutsch (P4) |
Mathematik (P5) | Mathematik (P4) | Englisch | Spanisch Neu | |
Biologie (P4) | Biologie | Chemie | Mathematik (P5) | |
--- | Sport (P5) (4 Wstd.) |
Ev. Religion (P4) | --- | |
2-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Musik | Kunst | Darst. Spiel | Musik |
--- | --- | --- | --- | |
Physik (*) | Physik (*) | Physik (*) | Physik (*) | |
Religion | Werte+Normen | --- | Religion | |
4-semestriger Grundkurs (2 Wstd.) |
Sport | ---- | Sport | Sport |
3-semestriger Grundkurs (3 Wstd.) |
Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach |
(*) Das Auftreten des Faches Physik als zweisemestriger Kurs in jedem B-Profil resultiert aus der Belegungsverpflichtung, dass in einem B-Profil zusätzlich zu einer 4-semestrigen Fremdsprache und einer Naturwissenschaft noch eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft über 2 Semester zu belegen ist (vgl. Abschnitt 2). Am Gymnasium Wildeshausen ist dieses aus unterrichtsorganisatorischen Gründen immer das Fach Physik. Diese Setzung hat für die Schüler/-innen auch einen unmittelbar praktischen Vorteil, da ausschließlich Schüler/-innen aus einem B-Profil an diesen Kursen teilnehmen (gleiche Voraussetzungen) und der Unterricht nicht prüfungsrelevant ist.
C-Profile |
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 |
4-semestrige |
Mathematik (P1) | Biologie (P1) | Mathematik (P1) | Physik (P1) |
Physik (P2) | Chemie (P2) | Biologie (P2) | Chemie (P2) | |
Chemie (P3) | Englisch (P3) | Erdkunde (P3) | Französisch (P3) | |
4-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Deutsch | Deutsch (P5) | Deutsch | Deutsch |
Englisch (P5) | Mathematik | Latein (P4) | Mathematik (P5) | |
Politik (P4) | Geschichte (P4) | Chemie | Religion (P4) | |
--- | --- | Musik (P5) | --- | |
2-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Darst. Spiel | Kunst | --- | Kunst |
Geschichte | Politik | Geschichte | Geschichte | |
--- | --- | Politik | Politik | |
Ev. Religion | Werte+Normen | Werte+Normen | --- | |
4-semestriger Grundkurs (2 Wstd.) |
Sport | Sport | Sport | Sport |
3-semestriger Grundkurs (3 Wstd.) |
Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach |
Musisch-künstlerisches Profil |
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 |
4-semestrige |
Kunst (P1) | Kunst (P1) | Kunst (P1) | Kunst (P1) |
Deutsch (P2) | Deutsch (P2) | Mathematik (P2) | Mathematik (P2) | |
Politik (P3) | Englisch (P3) | Erdkunde (P3) | Französisch (P3) | |
4-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Mathematik (P5) | Chemie (P4) | Deutsch | Deutsch |
Englisch (P4) | Mathematik | Latein (P4) | Chemie (P5) | |
Biologie | Geschichte (P5) | Chemie | Religion (P4) | |
--- | --- | Musik (P5) | --- | |
2-semestrige Grundkurse (3 Wstd.) |
Darst. Spiel | Musik | --- | Kunst |
Geschichte | Politik | Geschichte | Geschichte | |
--- | --- | Politik | Politik | |
Ev. Religion | Werte+Normen | Werte+Normen | --- | |
4-semestriger Grundkurs (2 Wstd.) |
Sport | Sport | Sport | Sport |
3-semestriger Grundkurs (3 Wstd.) |
Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach | Seminarfach |
5. Tutoriat und Studienfahrt
In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird die Klassenlehrkraft ersetzt durch eine Tutorin bzw. einen Tutor. Die entsprechende Lehrkraft fungiert für die Schüler/-innen als Begleiterin und persönliche Lernberaterin bis zum Abitur und übernimmt auch die notwendigen schulverwalterischen Aufgaben (Zeugnisausgabe, Ausgabe und Kontrolle des Fehlzeitenheftes, Teilnahme an Konferenzen, die ihre Tutand/-innen betreffen usw.). In erster Linie aber ist sie Ansprechpartnerin und Beraterin bei schulischen Belangen jeder Art.
Am Gymnasium Wildeshausen fungieren als Tutor/-innen beim neuen Abitur nach 13 Jahren die Lehrkräfte in den 5-stündig unterrichteten Fächern, da sie allein schon aufgrund des zeitlichen Unterrichtsumfanges einen engen Kontakt zu den Schüler/-innen besitzen. Die konkrete Zuordnung erfolgt dabei über die Leisten, in denen die fünfstündigen Fächer unterrichtet werden. Für jeden Jahrgang wird eine dieser Leisten als Tutorleiste festgelegt und die Lehrkräfte der Leistungskurse in dieser Leiste sind dann die Tutor/-innen. Die Schüler/-innen wählen also mit der Wahl ihrer Leistungskurse gleichzeitig auch ihren Tutor/ ihre Tutorin. Einer der drei Lehrkräfte wird es sein - allerdings steht nicht vorab fest, wer es sein wird, das hängt von der konkreten Profil- und Kurswahl des gesamten Jahrgangs ab.
Fester Bestandteil des Angebotes in der Qualifikationsphase am Gymnasium Wildeshausen ist die Durchführung einer Studienfahrt zu Beginn des dritten Halbjahres der Q-Phase (Q3). Diese wird im Rahmen des Seminarfaches geplant und durchgeführt und ist inhaltlich an das Thema des Seminarfaches angebunden.
Erwerb des Abiturs
Die Abiturprüfung besteht aus zwei Teilen, aus denen sich die so genannte Gesamtqualifikation (ausgedrückt in einer Punktzahl) ergibt:
- Block I: die Leistungen in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase, die 2/3 der Gesamtqualifikation ausmachen (maximal 600 Punkte, erforderlich sind mindestens 200 Punkte)
- Block II: gesonderte Prüfungen in den 5 Prüfungsfächern (vier schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung), die zusammen 1/3 der Gesamtqualifikation ausmachen (maximal 300 Punkte, erforderlich sind mindestens 100 Punkte)
2. Block II der Gesamtqualifikation: Die Abiturprüfungen
Die Prüfungen finden in 5 gewählten Prüfungsfächern statt. Bedingungen an die Wahl der Prüfungsfächer sind:
- Jedes Prüfungsfach muss bereits in der Einführungsphase mindestens ein Halbjahr belegt worden sein (im Falle einer in der E-Phase neu begonnenen Fremdsprache beide Halbjahre).
- Die drei 5-stündigen Fächer auf erhöhtem Niveau gehören dazu.
- Aus jedem Aufgabenfeld A,B und C muss ein Fach vertreten sein.
- Unter den Prüfungsfächern müssen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathe, Fremdsprache vertreten sein.
In den Fächern auf erhöhtem Niveau (P1 – P3) und in einem der Fächer auf grundlegendem Niveau (P4) wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt, in dem verbleibenden Fach (P5) eine mündliche Prüfung.
Besonderheiten
a) Besondere Lernleistung (BLL)
An die Stelle der schriftlichen Prüfung im P4-Fach kann nach Entscheidung des Prüflings eine besondere Lernleistung (BLL) treten, sofern die vorstehend benannten Bedingungen an die durch die verbleibenden 4 Prüfungsfächer erfüllt sind.
Anforderungen an eine BLL:
- Die BLL besteht aus einer schriftlichen Dokumentation, die auf der Grundlage des Unterrichtsinhalts oder im Rahmen von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht worden ist und einem mündlichen Kolloquium zu dieser Dokumentation.
- Die (BLL) ist in der Regel an das Seminarfach gebunden; in besonderen Fällen kann die BLL auch an einen Wettbewerbsbeitrag gebunden werden.
- Die Betreuung der Arbeit erfolgt durch die Seminarfach-Lehrkraft.
- Der schriftliche Teil (Dokumentation) der BLL ist im 3. und 4. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase anzufertigen.
- Form der Dokumentation: eine umfassende Seminararbeit (ca. 30 Seiten) oder als Schülerwettbewerbsbeitrag.
- Die Dokumentation der BLL wird am Ende des 4. Schulhalbjahres abgegeben.
- Die mündliche Vorstellung der Dokumentation der BLL erfolgt in einem Kolloquium.
- Aus den Leistungen in der schriftlichen Dokumentation und im Kolloquium bildet der Fachprüfungsausschuss eine Gesamtnote (Gewichtung 2:1).
- Die BLL ist am Ende des 2. Schulhalbjahres (Ende von Q2) anzumelden.
b) Präsentationsprüfung:
Auf Verlangen des Prüflings kann die Prüfung im P5-Fach in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.
Anforderungen an eine Präsentationsprüfung:
- Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil und einem Prüfungsgespräch.
- Das Thema kann vom Prüfling vorgeschlagen werden, wird aber durch die Lehrkraft im P5-Fach festgelegt.
- Die Präsentation ist schriftlich zu dokumentieren und diese Dokumentation eine Woche vor dem Präsentationstermin bei der Prüfungskommission abzugeben.
- Das Prüfungsgespräch geht über den geht über die in der Präsentation zu lösende Aufgabe hinaus und hat größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand.
- Die Präsentationsprüfung ist am Ende des 2. Schulhalbjahres (Ende von Q2) anzumelden.
c) Prüfungsfach Sport:
Bei Sport als fünftem Prüfungsfach werden im Rahmen der Prüfung eine mündliche und eine sportpraktische Prüfung durchgeführt. Die sportpraktische Prüfung erfolgt in zwei Prüfungssportarten, wobei eine aus der Bewegungsfeldgruppe A („Individualsportarten“) und eine aus der Bewegungsfeldgruppe B („Mannschafts- und Spielsportarten“) stammen muss. Die Ergebnisse aus praktischer und mündlicher Prüfung werden gemäß nachstehender Formel zu einem Gesamtergebnis verrechnet werden (Wichtige Ergänzung: In dieses Gesamtergebnis ist bereits die Vierfachwertung der Prüfungsfachleistungen im Block II der Abiturprüfung mit eingerechnet).
E = (8 p + 4 m) / 3
Dabei ist
E = Prüfungsergebnis ; p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung ; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung.
Für die Leistungen in allen Abiturprüfungen gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nicht mehr als 2 Prüfungen mit weniger als 05 Punkten.
- Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Die Berechnung erfolgt dabei als Summe der fünf Prüfungsergebnisse in jeweils 4-facher Wertung.
3. Berechnung der Gesamtqualifikation
Die Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich als Summe der in Block I und in Block II erreichten Punktzahlen. Theoretisch möglich sind 900 Punkte, das erforderliche Minimum liegt bei 300 Punkten. Die erreichte Punktzahl wird gemäß der folgenden Tabelle in eine Durchschnittsnote umgerechnet:
Punkte | Note | Punkte | Note | |
---|---|---|---|---|
300 | 4,0 | 571 - 588 | 2,4 | |
301 -318 | 3,9 | 589 - 606 | 2,3 | |
319 - 336 | 3,8 | 607 - 624 | 2,2 | |
337 - 354 | 3,7 | 625 - 642 | 2,1 | |
355 - 372 | 3,6 | 643 - 660 | 2,0 | |
373 - 390 | 3,5 | 661 - 678 | 1,9 | |
391 - 408 | 3,4 | 679 - 696 | 1,8 | |
409 - 426 | 3,3 | 697 - 714 | 1,7 | |
427 - 444 | 3,2 | 715 - 732 | 1,6 | |
445 - 462 | 3,1 | 733 - 750 | 1,5 | |
463 - 480 | 3,0 | 751 - 768 | 1,4 | |
481 - 498 | 2,9 | 769 - 786 | 1,3 | |
499 - 516 | 2,8 | 787 - 804 | 1,2 | |
517 - 534 | 2,7 | 805 - 822 | 1,1 | |
535 - 552 | 2,6 | 823 - 900 | 1,0 | |
553 - 570 | 2,5 |
4. Checkliste: Stolperfallen auf dem Weg zum Abitur
Schüler/-innen, die für sich selbst überprüfen möchten, ob und wie die Blöcke I und II der Gesamtqualifikation erfüllt sind oder ob sie erfüllt werden können, können dies durch Ausfüllen unserer Vorlage "Stolperfallen auf dem Weg zum Abitur" überprüfen bzw. durchspielen.
Erwerb der Fachhochschulreife
Wenn eine Schülerin/ein Schüler die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhält oder das Abitur nicht besteht und keine Wiederholung anstrebt, kann dennoch der schulische Teil der so genannten Fachhochschulreife erworben werden. Beim Nachweis eines anschließend außerhalb der Schule zu erbringenden beruflichen Teils stellt die Schule auf Antrag ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus.
Hinweis: Die Fachhochschulreife wird derzeit in den Bundesländern Bayern und Sachsen nicht anerkannt.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. Er kann somit frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase (also am Ende von Q2) erworben werden.
Die Anforderungen an die Fächer und Leistungen in diesen zwei Schulhalbjahren sind:
- Es müssen insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden.
- Unter diesen insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnissen müssen je zwei in Deutsch, in derselben Fremdsprache, in Geschichte (oder einem anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fach, das als Prüfungsfach gewählt worden ist), in Mathematik und in derselben Naturwissenschaft sein.
Zudem müssen die Prüfungsfächer P1-P3 mit jeweils zwei Kursnoten vertreten sein. - In den vier Ergebnissen aus dem ersten und zweiten Prüfungsfach (P1/P2) müssen insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht worden sein, darunter in zweien dieser Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 10 Punkte (d.h. maximal zwei Ergebnisse mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung).
- In den weiteren elf Schulhalbjahresergebnissen müssen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.
- Unter allen 15 Schulhalbjahresergebnissen dürfen maximal 4 Kursnoten weniger als 5 Punkte betragen (in einfacher Wertung).
Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus eine Durchschnittsnote ermittelt.
Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Es können dabei jedoch Schulhalbjahresergebnisse nur aus dem ersten oder zweiten Durchgang eingebracht werden.
Der berufliche Teil der Fachhochschulreife kann daran anschließend nachgewiesen werden durch
- eine erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung,
- durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum
- durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, eines ein-jährigen freiwilligen Wehrdienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen wird.
Nachfolgend stellen wir Berechnungsbogen bereit, mit dem überprüft werden kann, ob die Bedingungen für den schulischen Teil erfüllt sind, ebenso die Hinweise des Kultusministeriums zu den Praktikumsregelungen beim beruflichen Teil.
(Hinweis: für Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe ist der Abschnitt 3 im Dokument maßgebend)
Studien- und Berufsberatung
Neben der Schullaufbahnberatung bieten wir eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen zur Studien- und Berufswahl an. Wir kooperieren mit der Agentur für Arbeit, mit regionalen Verbänden und Arbeitgebern sowie den umliegenden Universitäten und Fachhochschulen. Näheres dazu findet man auf unserer Seite zur Berufsorientierung.
Download: Allgemeines Infomaterial zur Oberstufe
- Einzelheiten zur Einführungsphase am Gymnasium Wildeshausen ab 2018/2019 (285,1 KiB)
- Checkliste: Stolperfallen auf dem Weg zum Abitur (ab Abiturjahrgang 2021) (635,6 KiB)
- Informationsbroschüre des Kultusministeriums zur Oberstufe und zum Abitur (ab Abituhrjahrgang 2021) (810,0 KiB)
- Klausurenplan für Jahrgang 12 und 13 (2.Halbjahr 2023/24) (102,0 KiB)
Download: Schulinterne Formulare, Anträge, Wahlbögen u.ä.
- Antrag auf einen Kurswechsel in der Qualifikationsphase (95,4 KiB)
- Antrag auf einen Prüfungsfachwechsel (P4/P5-Fach) (120,8 KiB)
- Antrag auf freiwilliges Zurücktreten in der Oberstufe (179,7 KiB)
- Wahlbogen E-Phase (neue Schüler/-innen) (338,8 KiB)
- Anmeldeformular für die E- und Q-Phase (inkl. Kenntnisnahmeerklärung) (698,1 KiB)