Informationen zur Anmeldung am Gymnasium

Anmeldung zur Klasse 5

Rechtzeitig etwa einen Monat vor Beginn der Sommerferien können Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresende die Grundschule abschließen, an einer weiterführenden Schule angemeldet werden.

Am Gymnasium Wildeshausen sind dafür feste Termine vorgesehen, die ebenfalls rechtzeitig auf unserer Homepage unter "Aktuelles" bekannt gegeben werden.

Unsere Anmeldeformulare finden Sie im download-Bereich. Sie können diese aber auch bei uns in der Schule abholen.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:

  • Eine Kopie des letzten Zeugnisses
  • Alleinerziehende müssen eine Bescheinigung über das Sorgerecht vorlegen.
  • (betr. Schulbuchausleihe) Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem
  1. Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
  2. Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
  3. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
  4. Asylbewerberleistungsgesetz
  5. Bundeskindergeldgesetz - § 6a (Kinderzuschlag)
  6. Wohngeldgesetz (nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG))

Die Rückgabe der ausgefüllten Unterlagen erfolgt dann nur per Post oder in den Hausbriefkasten, nicht digital an das Gymnasium Wildeshausen, Humboldtstraße 3, 27793 Wildeshausen

Anmeldung für die Klassen 6 - 10

Die Anmeldeunterlagen für die Klassen 6 - 10 finden Sie in unserem Download-Bereich unter An- und Abmeldung.

Auskunft erhalten Sie auch telefonisch unter 04431 938150.

Stundentafel

Am Gymnasium Wildeshausen wird in der Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2015/2016 nach der so genannten Stundentafel 1 unterrichtet. Diese Stundentafel haben wir deshalb gewählt, weil sie keine frühen Festlegungen erforderlich macht und allen Schülerinnen und Schülern bis zum Ende des Jahrgangs 10 eine breite Grundbildung ermöglicht. Im Jahrgang 5 unterrichten wir eine zusätzliche Deutschstunde. Die Wochenstundenzahl beträgt dort 30 statt 29 Wochenstunden.

Die folgende Tabelle zeigt, wie die Fachstunden in der Sekundarstufe I verteilt sind.

Fach Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10
Deutsch 5 4 4 4 4 3
1.Fremdsprache: Englisch 4 4 4 4 3 3
2. Fremdsprache: Französisch,
Spanisch oder Latein
- 4 4 4 4 3
Musik 2 2 2 1 1 1
Kunst 2 1 2 1 2 2
Geschichte 2 2 1 1 1 2
Erdkunde 2 1 2 1 2 1
Politik / Wirtschaft - - - 2 2 2

Religion / Werte und Normen

2 2 2 2 2 2
Mathematik 4 4 4 4 3 4
Biologie 2 1 1 1 2 1
Chemie - 2 1 1 1 2
Physik 2 - 1 2 1 2
Sport 2 2 2 2 2 2
Verfügungsstunde (Klassenlehrerstunde) 1 1        

Der Unterricht in den einzelnen Fächern wird gemäß den gültigen curricularen Vorgaben erteilt.

Auf unseren Internetseiten zu den einzelnen Fächern sind die wesentlichen Schwerpunkte und die Grundsätze der Leistungsbewertung aufgeführt.

Wenn ein Fach in einem Schuljahr nur eine Stunde unterrichtet werden soll (vgl. obige Stundentafel) wird der Unterricht in der Regel epochal erteilt.  Das heißt: In einem Halbjahr wird das Fach zweistündig (in einer Doppelstunde) unterrichtet, die dabei erzielte Note gilt für das Zeugnis am Ende des gesamten Schuljahres, ist also versetzungsrelevant.

Epochaler Unterricht in den einzelnen Klassenstufen betrifft

  • im Jahrgang 6 die Fächer Kunst, Erdkunde und Biologie
  • im Jahrgang 7 die Fächer Geschichte, Biologie, Chemie, Physik
  • im Jahrgang 8 die Fächer Musik, Kunst, Geschichte, Erdkunde, Biologie, Chemie
  • im Jahrgang 9 die Fächer Musik, Geschichte, Chemie, Physik
  • im Jahrgang 10 die Fächer Musik, Erdkunde, Biologie.

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Doppelstundenprinzip

An unserer Schule haben wir seit 2008 das so genannte Doppelstundenprinzip Das heißt, dass an einem Schulvormittag immer nur drei verschiedene Fächer unterrichtet werden.  Eine Unterrichtseinheit ist dann 90 Minuten lang.

Aus dem Doppelstundenprinzip ergeben sich natürlich auch Folgen für die Arbeit zu Hause.

Ein Fach – zum Beispiel Geschichte – steht  nur einmal pro Woche auf dem Stundenplan; Englisch oder Mathematik an zwei Tagen. Wenn eine Schülerin/ein Schüler nur an diesen Tagen z.B. die Englischvokabeln am Nachmittag lernt, ist möglicherweise bis zur nächsten Stunde alles wieder vergessen. Die Zeit beim Lernen wäre verschwendet. Der Lernprozess muss wieder (fast) am Anfang beginnen. Wir können neu Gelerntes nur dann auf Dauer in unseren Gehirnen speichern (und das heißt z.B. auch in der Klassenarbeit parat haben), wenn wir es zeitnah mehrfach wiederholen. Deshalb möchten wir für den Umgang mit der häuslichen Arbeit den folgenden Plan vorschlagen:

Angenommen, der Stundenplan sieht so aus:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstg Freitag
Englisch Sport Mathematik Religion Kunst
Geschichte Deutsch Musik Sport Mathematik
Deutsch Biologie Englisch Erdkunde Deutsch

An den Nachmittagen sollte dann Folgendes geschehen:  

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Hausaufgaben

Hausaufgaben

Hausaufgaben

Hausaufgaben

Hausaufgaben

Englisch Deutsch Mathematik Religion Mathematik
Geschichte Biologie Musik Erdkunde Deutsch
Deutsch   Englisch    
Wiederholen Wiederholen Wiederholen Wiederholen Wiederholen
Biologie Mathematik Religion Englisch Englisch
Mathematik Musik Erdkunde Kunst Geschichte
  Englisch Deutsch Mathematik (vielleicht auch ein wenig Biologie)
      Deutsch  

Das wird mit Sicherheit kaum länger als 60 Minuten dauern. Bei täglicher systematischer Wiederholung wird das Lernen immer leichter fallen. 

Ein großer Vorteil des Doppelstundenprinzips besteht darin, dass in der Regel nur für drei Fächer Unterrichtsmaterialien mitgebracht werden müssen. Falls Eltern auch – wie wir das häufig tun – feststellen, dass das Gewicht der Schultasche sehr hoch ist, sollten sie ihre Tochter/ihren Sohn dabei unterstützen, wirklich nur das einzupacken, was am nächsten Tag notwendig ist. Wenn daraus ein tägliches Ritual wird, ist der Effekt unserer Erfahrung nach am größten. 

Ergänzend zu der Vermittlung der Grundlagen in allen Fächern, die später in der Sekundarstufe II gewählt werden können, sind auch Schwerpunktsetzungen vorhanden. Mögliche Entscheidungen werden bei der Anmeldung abgefragt.

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Zweite Fremdsprache

Schülerinnen und Schüler können ab der Jahrgangsstufe 6 Französisch, Latein oder Spanisch als zweite Fremdsprache lernen. Die endgültige Entscheidung für eine dieser Fremdsprachen erbitten wir von den Eltern und Erziehungsberechtigten im Laufe des zweiten Halbjahres in der Klassenstufe 5. Im Jahrgang 6 liegt der Unterricht in der zweiten Fremdsprache auf einem Band – alle Klassen haben gleichzeitig Latein, Französisch oder Spanisch. In der Klassenstufe 7 werden die Klassen nach diesen Sprachen neu zusammengesetzt, sodass der Unterricht möglichst weitgehend im Klassenverband organisiert ist. Außerdem gibt es auch manche Aktivitäten, die mit der zweiten Fremdsprache im Zusammenhang stehen und die sich dann im Klassenverband ohne Störung für andere Lerngruppen durchführen lassen.

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Religion / Werte und Normen

Bei der Anmeldung fragen wir auch danach, ob Schülerinnen und Schüler am Unterricht in katholischer Religion, evangelischer Religion oder im Fach „Werte und Normen“ teilnehmen sollen. Die Entscheidung für eines der Fächer kann unabhängig von der jeweiligen Religionszugehörigkeit getroffen werden.

Das Fach „Werte und Normen“ beschäftigt sich mit ähnlichen Themen wie die beiden Parallelfächer, allerdings werden hier nicht nur christlich fundierte Deutungsansätze ins Zentrum gestellt, sondern es geht um ein breiteres Spektrum von philosophischen, moralisch-ethischen Ansätzen.

Ein Wechsel in ein anderes Fach (z.B. von katholischer Religion zu „Werte und Normen“) ist jeweils zum Ende eines Schuljahres für das nächste Jahr möglich; Fristen dafür sind im Jahresterminkalender  ausgewiesen.

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Klassenbildung

Bei der Bildung von Klassen im Jahrgang 5 bemühen wir uns darum, den folgenden Aspekten möglichst gleichzeitig gerecht zu werden:

  • Die Klassen sollen in etwa die gleiche Größe haben.
  • Das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen soll möglichst ausgeglichen sein.
  • Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Grundschulen sollen gemischt werden.
  • Von den angegebenen Wünschen zu Freunden/Freundinnen in der gleichen Klasse soll mindestens einer erfüllt werden.

Dass angesichts dieser schwierigen Planung auch Enttäuschungen nicht vermieden werden können, tut uns leid, ist aber nicht immer zu vermeiden. Unsere Bemühungen richten sich auf die Zufriedenheit aller neu Eingeschulten.

Bei der Neu-Zusammensetzung der Klassen vor Beginn des 7. Jahrgangs steht natürlich die zweite Fremdsprache als Einteilungskriterium an erster Stelle. Die vorher schon bestehenden Lerngruppen aus diesen Sprachen werden also die Grundlage bilden.

Wenn im Verlauf der Sekundarstufe I die Klassen neu zusammengesetzt werden müssen, weil sich die Schülerzahlen verändert haben, folgt das Verfahren ähnlichen Grundsätzen, Erfahrungen der jeweiligen Klassenlehrer/innen und die Wünsche unserer Schülerinnen und Schüler sind von entscheidender Bedeutung.

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Klassenlehrerdauer

Grundsätzlich unterrichten alle Kolleginnen und Kollegen eine Klasse zwei Jahre lang. Dies korrespondiert sowohl mit den curricularen Vorgaben, die üblicherweise auf die Doppeljahrgänge  5/6, 7/8 und 9/10 ausgerichtet sind, als auch mit den Wahlperioden für die Klassenelternschaftsvertreter/innen.

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Elternvertretung

Alle zwei Jahre – d.h. zu Beginn der Klassen 5, 7, 9 (und Q1) werden in den Elternschaften der Klassen eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gewählt. Von diesen vertritt einer die Klassenelternschaft im Schulelternrat.

Beim gleichen Termin werden auch die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern für Klassenkonferenzen gewählt. Deren Anzahl richtet sich nach der Zahl der in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer. Deswegen kann sie nicht in absoluten  Zahlen angegeben werden. Klassenelternschaftsvorsitzende sind nicht automatisch auch Mitglieder der Klassenkonferenz; in den meisten Fällen entscheiden sich die Eltern allerdings dafür, beide Funktionen wahrzunehmen. Es sind aber getrennte Wahlvorgänge erforderlich.

Die Termine dieser Wahlversammlungen werden zentral für alle betroffenen Klassenstufen festgelegt und liegen in den ersten Wochen nach Schuljahresbeginn.

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Arbeits- und Sozialverhalten

Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken. Diese Bewertung erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.

Genauere Angaben dazu finden sich in der nachfolgenden pdf-Datei:

Heft- und Hausaufgabenregeln

Zunächst für die Jahrgänge 5 und 6 gelten an unserer Schule Regeln, die der Stärkung des Arbeitsverhaltens dienen. Sie betreffen die Heft- und Mappenführung sowie das Anfertigen von Hausaufgaben. 
Bei der Heft- und Mappenführung achten wir in allen Fächern auf ordentliche Gestaltung und Vollständigkeit. Hausaufgaben gibt es in der Regel in jeder Stunde in jedem Fach. Sie dienen der Übung und der Festigung des Lernstoffs. Fehlen Hausaufgaben in einem Quartal mehr als fünfmal, so sollen sie am Freitagnachmittag unter Aufsicht in der Schule nachgeholt werden.

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Genauere Angaben dazu finden sich in der nachfolgenden pdf-Datei:

Besondere Fördermaßnahmen

Förderung von Begabten

  • Teilnahme an extern ausgeschriebenen Wettbewerben – ausdrückliche Thematisierung bei den pädagogischen Dienstbesprechungen und Fachkonferenzen
  • In den Langfächern erhalten besonders begabte Schülerinnen und Schüler Einzelprojekte (z.B. Referatsthemen), die sie vor der Klasse präsentieren müssen, um sie auch wieder sozial einzubinden. Sie erhalten Einzelnoten dafür und werden eine oder zwei Stunden vom Fachunterricht für begrenzte Zeit freigestellt (Forschungszeit). Kollegen/Kolleginnen  zur Betreuung werden von den Fachkonferenzen/bei den pädagogischen Dienstbesprechungen bestimmt. Die Auswahl erfolgt auch dort.
  • Mathematiktraining

Förderung von Schülerinnen und Schülern, die Probleme in einzelnen Fächern haben (Jahrgang 5/6)

  • Im Jahrgang 6 werden im Rahmen des Ganztagskonzepts Fördergruppen für die Langfächer (Deutsch, Mathematik und Englisch im 1. Halbjahr, zusätzlich für die zweite Fremdsprache im 2. Halbjahr) eingerichtet, wenn Bedarf besteht.
  • Besondere Unterstützung gibt es für Schülerinnen und Schüler ab dem Jahrgang 5, denen die Rechtschreibung übermäßig schwer fällt. Auch im Ganztagsangebot kümmert sich eine dazu speziell ausgebildete Fachkraft um die Behebung dieser Probleme.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden Schülerinnen und Schüler, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse an unsere Schule kommen, individuell unterrichtet, sodass sie dem Unterricht folgen können.

Eine Fördergruppe, in der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, zusätzliche Unterstützung erhalten, gehört auch zum Ganztagsangebot.

Wettbewerbe

Wir führen an der Schule zwei Vorlesewettbewerbe durch.

  • Einer davon ist die erste Stufe des seit 1959 stattfindenden Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Mit begründet von Erich Kästner, steht er unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und zählt zu den von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwettbewerben. Fast 700.000 Kinder an rund 8.000 Schulen beteiligen sich jedes Jahr.
    Mit dieser  traditionsreichen Leseförderungsaktion möchte der Börsenverein die Kinder ermuntern, sich mit erzählender Literatur zu beschäftigen und aus ihren Lieblingsbüchern vorzulesen. Leselust und Lesespaß stehen dabei im Mittelpunkt. Den herausragenden Abschluss der jeweiligen Wettbewerbsrunde bildet der Bundesentscheid in Frankfurt am Main, bei dem prominente Lese-Botschafter für besondere Aufmerksamkeit sorgen.
    Im Gymnasium Wildeshausen wird aus den jeweils besten Schülerinnen und Schülern der Klassen im Jahrgang 6 der/die wiederum beste ausgewählt, der/die dann im nächsten Schritt die Schule beim Kreisentscheid vertritt. Mehrfach haben Schülerinnen und Schüler unserer Schule auch noch die nächste Hürde genommen und dann am Bezirksentscheid teilgenommen.
    Der Schulwettbewerb findet in der Zeit um den 6. Dezember statt.
  • Der zweite Wettbewerb ist der Lääs Wettstriet, ein Vorlesewettbewerb in saterfriesischer bzw. plattdeutscher Sprache, der von der Oldenburgischen Landschaft ausgerichtet wird und seit langer Zeit am Gymnasium Wildeshausen ausgetragen wird. Er findet alle zwei Jahre statt. Das Gymnasium Wildeshausen ist dabei auch Ausrichter des Verfahrens zur Ermittlung des Siegers/der Siegerin auf Kreisebene. Herr Oberstudienrat J. Strudthoff kümmert sich von der Vorbereitung der Wettbewerbsteilnehmerinnen aus unserer Schule bis zur Organisation des Kreisentscheids um alles Wesentliche.

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